Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 31 – Betreuungsgeld verfassungswidrig: Bundesmittel den Ländern zur Verfügung stellen und Familien stärken
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren.
Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt. Es ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Bundestag und Bundesregierung sind an dieser Stelle nicht zuständig, sondern die Länder. Mit dem Tag der Urteilsverkündung ist das entsprechende Bundesgesetz nichtig. Es hätte es gar nicht geben dürfen.
Kinder und ihre Familien in Schleswig-Holstein brauchen effektive Unterstützung und zielgenaue Entlastung. Das ist in den anderen Bundesländern nicht anders. Deshalb müssen die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld bereitgestellten Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel an die die Länder gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir Grüne in Schleswig-Holstein schon in Oppositionszeiten gemacht – leider ohne Erfolg.
Heute haben Sie die Gelegenheit, unserem Antrag doch noch zuzustimmen.
Das Betreuungsgeld setzt massive Fehlanreize. Es schließt Kinder von frühkindlicher Bildung in öffentlichen Einrichtungen aus. Das hat ganz besonders für einkommensschwache und bildungsferne Familien schwerwiegende Folgen. Was Hänschen früh lernt, lernt Hans nimmer mehr. Oder nur sehr mühsam. Diese Alltagweisheit bestätigen die Studien zu frühkindlichen Bildung.
Wir Grüne wollen gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen für alle Kinder! Dazu gehören bessere Bildungs- und Betreuungsangebote, mehr Geld für mehr Qualität und für mehr Personal. Gerade auch für die jetzt ins Land kommenden Flüchtlingskinder wäre es gut, ein Angebot zu ermöglichen, damit sie möglichst bald die Sprache lernen und Kontakt zu Gleichaltrigen haben können.
Ich würde mich freuen, wenn Sie alle unserem Antrag zustimmen.
Fraktion SH



