Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Frauenquote in kommunalen Aufsichtsräten, sagt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine gute Nachricht und bestätigt unsere Einschätzung. Die Forderung der tatsächlichen rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist in Artikel 9 unserer Landesverfassung verankert. Und auch das Grundgesetz findet klare Worte zur Gleichstellung. Es ist gut, wenn wir zu diesem wichtigen Thema durch die Entscheidung eine Klarstellung haben.
Sie ist Rückenwind für die weitere Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir Grüne waren und sind davon überzeugt, dass die Quote wirkt. Sie gehört zu unserem Markenkern.
Gleichstellung muss nicht nur in der Theorie diskutiert, sondern auch in der Praxis gelebt werden. Daher freue ich mich und begrüße für uns Grüne die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich.
Fraktion SH



