Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 9 + 57 –Stärkung der autochthonen Minderheiten und Handlungsplan Sprachenpolitik
Dazu sagt die minderheitenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren.
Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land. Ein Land, in dem die Rechte von Minderheiten ernst genommen werden. Minderheitenpolitik heißt nicht nur Toleranz gegenüber Minderheiten in dem Sinne, diese zu akzeptieren.
Gute Minderheitenpolitik heiß vielmehr auch, dass sich die Mehrheitsgesellschaft sich aktiv, konsequent und vorausschauend für die Minderheiten einsetzt. Als Küstenkoalition haben wir uns solch eine aktive Minderheitenpolitik auf die Fahnen geschrieben.
Die gelebte Alltagskultur der autochthonen Minderheiten, mit ihren Sprachen und Bräuchen, ist eine Besonderheit, die die Identität des ganzen Landes mit prägt. Die den besonderen Charme unseres Landes ausmacht.
Das ist auch von touristischer Bedeutung. Zum Beispiel für Nordfriesland. Durch die geplante zweisprachige Beschilderung wird die Existenz des Friesischen als Alleinstellungsmerkmal der Region für jeden und jede sichtbar gemacht.
Zum Beispiel für Urlauber aus Nordrhein-Westfahlen, die sich vielleicht erst einmal wundern mögen, warum es plötzlich nach „Weesterlön“ oder „Slütsil“ geht, und überlegen, ob sie sich verfahren haben. Keine Angst, die werden sich nicht verfahren, es wird auch noch weiter „Westerland“ und „Schlüttsiel“ auf den Schilden stehen.
Es wird sich dann aber zeigen, wie auch schon in anderen Regionen, wo so etwas umgesetzt wurde, wie etwa in Wales, in der Lausitz und in Südtirol, dass diese Sichtbarmachung der Regionalsprache sich als Bereicherung für den Tourismus in der Region auswirkt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will aber gar nicht so sehr das touristische Argument, also die Vermarktung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt hervorheben.
Viel wichtiger erscheint mir, dass wir mit diesem Gesetz, wenn es bald beschlossen wird, einen weiteren, wichtigen Schritt zur Umsetzung des durch den Artikel 6 der Landesverfassung selbst gegebenen Auftrages gehen. Dieser (Artikel 6 Absatz 2) lautet:
„Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
Und es geht um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen, die wir mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten, dass bei uns das Friesische, das Dänische, Romanes und Plattdütsch weiterlebt. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem das Friesisch-Gesetz, das Landesverwaltungsgesetz und das KiTa-Gesetz geändert werden, schaffen wir dafür die nötigen Voraussetzungen.
Das alleine wird aber nicht reichen. Darum haben wir ja auch noch den Handlungsplan Sprachenpolitik, der vor allem auf die Förderung der Minderheitensprachen in der Bildung und Weiterbildung abzielt, also von der KiTa über allgemeinbildende Schulen, berufliche Bildung, Hochschulen bis hin zur Weiterbildung alle Bildungsbereiche abdeckt. Aber auch die Bereiche Medien und Kultur sind angesprochen wie der Friisk Funk, der auf Föhr inzwischen zu einer Institution geworden ist.
Als gesundheitspolitische Sprecherin finde ich es sehr bemerkenswert, dass es mittlerweile auch Ansätze zur Förderung der Minderheitensprachen in der Altenpflege gibt. Auch das ist aus meiner Sicht ein Baustein für die Förderung der Minderheitensprachen. Meinen Dank an die Landesregierung für diesen Handlungsplan, und an die Minderheitenbeauftragte des Landes, Renate Schnack, die daran sehr maßgeblich mitgewirkt hat.
Der Plan fast zusammen, was zum Teil schon gemacht wird und zeigt auf, wo es noch Umsetzungsdefizite und Handlungsbedarf für die Zukunft gibt. Die Förderung der sprachlichen Vielfalt ist keine Aufgabe, die man mal eben mit einem Gesetz und zwei bis drei Fördermaßnahmen erledigt, sie ist eine kontinuierliche Aufgabe, das liegt in der Natur der Sache. Wir sind hier auf einem guten Weg.
Minderheitenpolitik insgesamt ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, keine Folklore. Darin müssen wir Vorbild sein, wenn wir wollen, dass auch woanders Mehrheiten und Minderheiten friedlich miteinander leben.
Leew Lars, leew Jette, leew Flemming, ik frööge mi det wi daaling welher en straal widjer kem, det wi altumal a fering spriik bewaare.
Fraktion SH



