Schutz sexueller Selbstbestimmung: Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel

Zur Initiative des Bündnisses „Nein heißt Nein“ und anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Die Zeit ist reif für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts. Der bisher vorliegende Entwurf greift viel zu kurz.

"Nein heißt Nein" - das deutsche Sexualstrafrecht setzt diese Vorgabe bis heute nicht um. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb setzen sich die Grünen auf allen politischen Ebenen für eine Reform des Sexualstrafrechtes ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen Bundestagfraktion fand im vergangenen Jahr im Bundestag keine Mehrheit.

Der vorliegende Regierungsentwurf für eine Neufassung der Paragraphen 177, 179 (Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung und Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) StGB ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er schließt einige Schutzlücken. Leider vollzieht er aber keinen grundlegenden Paradigmenwechsel.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist auch weiterhin nicht an sich geschützt. Auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihren entgegenstehenden Willen bekundet und sich der Täter darüber hinweggesetzt hat, bleibt solch ein Übergriff weiterhin straffrei. Maßgeblich bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters bei der Be- und Verurteilung.

Mit anderen Worten: Die Bestrafung des Täters hängt davon ab, wie sich das Opfer verhalten hat – das kann nicht sein.

Das widerspricht menschenrechtlichen Vorgaben wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Danach müssen die Staaten alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe stellen. Diese Konvention wurde bislang von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert.

Die Küstenkoalition in Schleswig-Holstein hat auf Initiative der Grünen einen Landtagsantrag mit der Zielsetzung eingebracht, die Lücken in der Gesetzgebung endlich zu schließen. Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Wir freuen uns über die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und der Frauen Union. Wir hoffen allerdings auch, dass sie sich bei der großen Koalition in Berlin Gehör verschaffen.

Ich unterstütze den Aufruf der Initiative der Bundesfrauenverbände an Kanzlerin Merkel.

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