Rede wurde zu Protokoll gegeben
TOP 48 – Landeskinderschutzbericht
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in Schleswig-Holstein seit 2014 Verfassungsrang. Ich kann mich gut daran erinnern, weil der Abgeordnete Rasmus Andresen und ich, für die grüne Fraktion, Mitglieder der Arbeitsgruppe für diese Verfassungsänderung waren.
Artikel zehn unsere Landesverfassung* stellt Kinder und Jugendliche unter den besonderen Schutz der öffentlichen Hand. Kindgerechte Lebensverhältnisse sollen geschaffen werden. Den Bedürfnissen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen soll Rechnung getragen werden. Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben Anspruch auf gewaltfreie Erziehung, Bildung, soziale Sicherheit und Förderung ihrer Entwicklung. Damit nimmt die Schleswig-Holsteinische Verfassung Bezug auf die UN-Kinderkonvention.
Schleswig-Holstein hat 2008 als erstes Bundesland ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. Damit waren wir Impulsgeber für die anderen Bundesländer und den Bund. Ein wichtiger Baustein unseres Kinderschutzgesetzes ist die regelmäßige Berichterstattung über die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein. Diese Kinderschutzberichte werden von einer eigens eingerichteten Expertenkommission erarbeitet. Sie sind eine unverzichtbare Grundlage für die politischen Entscheidungen.
Heute liegt uns das dritte Berichtswerk vor. Es ist der zweite Teil des zweiten Landeskinderschutzberichtes. Der zweite Kinderschutzbericht wird aus guten Gründen in zwei eigenständigen Teilen veröffentlicht.
Mit dem ersten Berichtssteil „Frühe Hilfen“ haben wir uns 2013/14 auseinandergesetzt. Heute diskutieren wir den zweiten Teil „über die Gefahren für das körperliche, geistige und seelische Wohl“.
Der Bericht zeigt deutlich, wie es Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein wirklich geht. Sie zeigen uns, was Politik und Verwaltung, Vereine und Verbände, Ämter und Behörden, Schule und Kita, ÄrztInnen und für ihr Wohlergehen bereits tun. Und sie zeigen uns, was darüber hinaus noch getan werden sollte. Erfreulich ist, dass die Kinderschutzkommission ein gutes Zeugnis ausstellt. Darüber freuen wir uns.
Die Kommission zeigt aber auch deutlich auf, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören die Themen Kinderarmut und Kindesvernachlässigung – leider. Diese Problemlagen sind alles andere als neu, aber sie sind trotz aller Bemühungen noch nicht behoben. Ihre Ursachen sind komplex und vielfältig. Lösungen müssen ebenso breit gefächert sein. Wir brauchen einen langen Atem – auf allen politischen Ebenen. Aber den haben wir.
Weitere Themenfelder nimmt die Kinderschutzkommission neu bzw. verstärkt in den Blick. Viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge suchen bei uns Schutz und Asyl. Um sie müssen wir uns intensiv kümmern. Das liegt auf der Hand und das ist selbstverständlich.
Auch viele andere Kinder sind traumatisiert. Zum Beispiel Kinder, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind. Diese Familien benötigen Unterstützung und intensive Hilfestellungen. Hier müssen wir mehr tun.
Ein weiteres wichtiges, aber häufig tabuisiertes Thema ist sexueller Missbrauch. Ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung scheint sich ein Dunkelfeld aufzutun. Hier wollen und werden wir genauer hinsehen! Wir dürfen Kinder und ihre Familien nicht allein lassen.
Die ExpertInnen der Kinderschutzkommission haben intensiv gearbeitet und diskutiert. Ihre Berichte sind ausführlich, konkret und nach vorne gerichtet. Die Berichte fassen zusammen, analysieren,bewerten, loben und kritisieren. Und sie geben dort Empfehlungen, wo sich konkrete Lösungsansätze anbieten, z. B. (S. 135):
1. Die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ sollte fortgeführt werden.
2. Die Netzwerkkoordination der Kommunen sollte weiter unterstützt werden.
3. Die Landesinitiative Schutzengel sollte fortgeschrieben werden.
4. Auf Bundesebene muss ein individueller Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen verankert werden.
Ich danke den Mitgliedern der Kinderschutzkommission für ihre hervorragende Arbeit. Wir nehmen ihre Voten und Vorschläge sehr ernst. Ich freue mich auf den nächsten Bericht in der kommenden Legislatur.
Fraktion SH



