Rede im Landtag - Wir bitten die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Alterssicherung auf den Weg zu bringen. Sie beinhaltet ein Maßnahmenpaket gegen Altersarmut. Manche Menschen sind noch im hohen Alter so fit, dass sie weiter berufstätig sein wollen und können. Auf die Mehrheit trifft das nicht zu. Genau deshalb halten wir Grüne eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 70 für falsch.
Eltern sollen ausreichend Zeit haben, um mit ihrer Familie zusammen zu sein und problemlos ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Für die Kinder wollen wir sicherstellen, dass sie eine sorgenfreie Zeit in der Kita verbringen können.
Rede im Landtag - Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Wir Grüne können uns mit dieser Zielsetzung zu 100 Prozent identifizieren. Es gibt noch viel zu tun, packen wir es an.
Rede im Landtag - Uns eint hingegen das gemeinsame Ziel, dass es möglich sein muss, Ärzt*innen nicht dafür zu bestrafen und, dass Frauen sachliche Informationen zu bekommen.
Rede im Landtag - In Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist nahezu jede*r Fünfte. Alle diese Menschen haben genau die gleichen Rechte wie alle anderen. Diese Rechte nützen ihnen aber nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben und Farbe gefüllt werden.
Das Prostituiertenschutzgesetz läuft Gefahr keine echte Verbesserung für Sexarbeiter*innen zu bringen. Grünes Ziel ist es, Sexarbeit aus der Schmuddelecke und der Illegalität heraus zu holen sowie Prostituierte besser zu schützen, zu beraten und zu informieren.
Frauen vorzuwerfen, sie seien selbst schuld an sexuellen Übergriffen, trägt zur Verfestigung der gesellschaftlichen Akzeptanz von chauvinistischem Verhalten bei. Winfried Stöcker vertauscht die Täter-Opfer-Rollen. Seine Äußerungen sind rassistisch und sexistisch.
Die Einigung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden ist gut für die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Sie setzen sich in den Kommunen dafür ein, dass der Verfassungsauftrag - für Gleichstellung zu sorgen - umgesetzt wird. Wir sind in dieser Frage aber noch nicht am Ziel.
Rede im Landtag - Das Recht auf Teilhabe am Leben ist ein Menschenrecht. Wer aufgrund seiner Behinderungen nicht ohne Unterstützung teilhaben kann, hat Anspruch auf die erforderliche Hilfe. Das ist der Kern der UN-Behindertenrechtskonvention. Und das ist das Kernanliegen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch auf Teilhabe gilt für alle Bereiche des Lebens. Für uns Grüne steht fest: Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das ist nicht verhandelbar.
Rede im Landtag - Unser Grundgesetz legt die Grundfesten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens fest. Deshalb gibt es keinen geeigneteren Ort als das Grundgesetz, um die Rechte von Kindern zu manifestieren. Sie sind es, die später als mündige Mitglieder unserer Gesellschaft demokratische Errungenschaften bewahren und verteidigen sollen. Schleswig-Holstein sendet ein gutes Signal an den Bund, sich mit dem geeinten Antrag für die Rechte von Kindern einzusetzen.