Der Segeberger Jugendhilfefall muss lückenlos aufgeklärt werden. Daran besteht kein Zweifel. Deshalb wurde zeitnah ein Expertengutachten erstellt. Aus den Ergebnissen müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden. Dabei ist die Landesebene als Rechtsaufsicht in der Pflicht.