Fassungslos bin ich angesichts der Häufigkeit von Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt an Kindern. Das Schlimme ist: Fachleute sind sich darüber einig, dass diese beiden Fälle nur die Spitze eines Eisberges sind. Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt an Kindern gibt es auch heute noch. Aus traumatisierten Kindern, werden kranke Erwachsene.
Heute ist Unicef während der Plenartagung des Landtages mit einem Aktionsstand im Kieler Landeshaus. Mit der Aktion „Rote Hand“ machen Unicef, terre des hommes und Amnesty International bildhaft und provokativ auf das Unrecht der „Kindersoldaten“ aufmerksam. Wer Kinder als Soldaten missbraucht, hat blutige Hände.
Auch im Jahr 2012 ist der Virus noch immer nicht besiegt und die Zahl der Neuinfizierungen nimmt weiter zu. Es besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Denn nur mit warmen Worten kann man den Betroffenen nicht weiterhelfen.
Wir freuen uns sehr, dass es eine Einigung mit den Kommunen über die Kinderbetreuung gibt. Das zeigt, dass das Land und die Kommunen es als eine gemeinsame Aufgabe ansehen, die Kinderbetreuung zu verbessern.
Die Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags für die Deutsche Minderheit in Nordschleswig ist ein weiterer Baustein in der parteiübergreifenden Minderheitenpolitik der neuen Koalition. Planungssicherheit ist für die Minderheit bei knappen Haushaltsmitteln von großer Bedeutung. Wir werden im Dialog mit allen nationalen Minderheiten die Minderheitenpolitik und -förderung auf neue Beine stellen.
Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und „Gewalt kommt nicht in die Tüte“: Die Aktion von Bäckerinnung, Frauenministerium und Einrichtungen der Gewaltschutzarbeit unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Hinschauen anstatt wegschauen, muss es für uns alle heißen. Hier sind gesellschaftliches Miteinander und Zivilcourage gefragt.
Der Segeberger Jugendhilfefall muss lückenlos aufgeklärt werden. Daran besteht kein Zweifel. Deshalb wurde zeitnah ein Expertengutachten erstellt. Aus den Ergebnissen müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden. Dabei ist die Landesebene als Rechtsaufsicht in der Pflicht.