Die Fischerei im Wattenmeer muss so naturverträglich wie möglich betrieben werden

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 17 – Krabben- und Muschelfischerei im schleswig-holsteinischen Nordseeküstengewässer

Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Marlies Fritzen:

Die Fischerei im Wattenmeer muss so naturverträglich wie möglich betrieben werden

Die Krabben- und Muschelfischerei gehört zu Schleswig-Holstein wie der Nationalpark Wattenmeer, in dem sie weit überwiegend stattfindet. Und damit sind wir bereits beim Problem, das je nach Perspektive die SchützerInnen oder die NutzerInnen haben.

Um es gleich vorweg zu sagen: Wir lehnen als Grüne die Fischerei auch im Nationalpark nicht grundsätzlich ab. Sie gehört traditionell hierher und wird mit unserer Küste verbunden wie die Salzwiesen und die Seehunde. Aber wir wollen, dass sie sich an den Zielen des Nationalparks ausrichtet. Und wir sind uns sicher, dass es bei gutem Willen auch gelingen kann, den Nationalpark wirksam zu schützen und auch der Krabben- und Muschelfischerei eine dauerhafte, eine nachhaltige Existenz zu ermöglichen.

Ziel des Nationalparks ist die Erhaltung der dort heimischen Arten und der natürlichen Entwicklung dieses einmaligen Naturraumes Wattenmeer. Die Fischerei im Wattenmeer muss deshalb so naturverträglich wie möglich betrieben werden. Verzicht auf die Einfuhr gebietsfremder Saatmuscheln in der Muschelfischerei und der Einsatz moderner Fangtechniken bei der Krabbenfischerei, um den Meeresboden zu schonen und den Beifang zu minimieren, sind da nur zwei Aspekte.

Die Krabbenfischerei ist auf dem richtigen Weg, wenn sie eine MSC-Zertifizierung anstrebt. Dies kann nur im Interesse der FischerInnen sein, weil die VerbraucherInnen immer kritischer auf die Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse bei Lebensmitteln achten. Nun ist ein Bestandsüberblick und -management bei Krabben, wie es der MSC eigentlich fordert, nahezu unmöglich. Deshalb wird diskutiert, ob und inwieweit man das Fehlen von gesicherten Bestandsdaten durch Vorsorgemaßnahmen kompensieren kann. Eine Ausweisung von angemessen großen nutzungsfreien Gebieten im Nationalpark könnte als eine solche Vorsorgemaßnahme gewertet werden.

Die Zertifizierung böte damit aus meiner Sicht einen ökonomischen wie ökologischen Mehrwert. Sie kann die Chance sein, die Existenz der Krabbenfischerei zu stärken oder sogar überhaupt zu sichern, und den Schutzzielen des Nationalparks – das sind laut Bundesnaturschutzgesetz 50 Prozent der Fläche ohne Nutzung, mit natürlicher Entwicklung, die noch nicht erreicht sind - gerecht zu werden. Ich bin fest überzeugt, um hier weiter zu kommen, müssen die beteiligten AkteurInnen aus Fischerei und Naturschutz in einen zukunftsorientierten und offenen Dialog kommen, um einen Weg zu finden, wie beide Seiten gewinnen können!

Die Muschelfischerei hat dagegen ein weit größeres Problem: ihr geht schlicht die Beute aus. Der natürliche Bestand an Miesmuscheln ist seit Jahrzehnten stark rückläufig. Man könnte auch sagen: Das Kapital ist fast aufgebraucht. Stattdessen Saatmuscheln aus der Ferne in den Nationalpark einzuführen, und dabei gebietsfremde Arten gleich mit, wurde gerichtlich untersagt. Nun sollen Saatmuschelgewinnungsanlagen, die Lösung bringen.

Ich will auch hier ein „Sowohl als auch“- als Überschrift meiner Rede wählen, denn es geht mir auch hier nicht um einen generellen Stopp der Fischerei. Aber: Saatmuschelgewinnungsanlagen sind ein erheblicher baulicher Eingriff in das Gebiet des Nationalparks, eines Naturschutzgebietes höchster Kategorie wohlgemerkt. Solche auch „smart farms“ genannten Anlagen sind nämlich nicht smart im Sinne von klein und wenig störend. Es darf sie nur geben, wenn zuvor eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte und ein entsprechender Ausgleich für diesen Eingriff festgelegt wurde. Auch hier dürfen die Ansprüche an die Schutzziele nicht negiert werden.

Saatmuschelgewinnung kann eine Alternative sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass der störende Einfluss auf das Ökosystem Wattenmeer so weit wie möglich begrenzt wird. Sollten smart farms genehmigt werden, muss dies also zwingend mit einem Stopp der Fischerei auf wilde Saatmuscheln verbunden werden.

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