TOP 18 – Vorschriften für die Landwirtschaft
Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Bernd Voß:
Mit diesem Antrag folgt die FDP dem Beispiel der CDU, die es vorgemacht hat, mit dem Antrag zum Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft, den wir im August beraten haben. Einziger Inhalt der Anträge ist, dass die Landesregierung von laufenden Rechtssetzungsvorhaben die Finger lassen soll.
Durch die Überschrift der Anträge wird suggeriert, die Landesregierung würde landwirtschaftliche, bäuerliche Existenzen aufs Spiel setzen.
Das ist billigste Polemik, das ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, die auf Unterstellungen beruht.
Es ist zwar durchaus logisch, dass die Opposition Regierungsvorhaben ablehnt. Das haben wir schließlich auch des Öfteren getan. Aber doch bitte mit Begründung, mit konstruktiven Gegenvorschlägen. Ansonsten müssen Sie sich gefallen lassen, als reine radikale „Dagegenpartei“ wahrgenommen zu werden.
In diesem Fall richtet sich Ihre Fundamentalopposition gegen den geplanten Erlass zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen von Tierhaltungsanlagen. Immissionsschutz ist Bundesrecht. Die gesetzlichen Anforderungen an Stallbauten sind im Bundesimmissionsschutzgesetz und in bundesweit geltenden technischen Normen wie die TA Luft und die Geruchsemissionsrichtlinie (GIRL) formuliert.
Insofern schafft der Erlass kein neues Recht, sondern sorgt dafür, dass die gesetzlichen Standards von den Behörden einheitlich umgesetzt werden. Es ist gerade auch im Interesse der investierenden Betriebe, dass klar formuliert wird, welche Kriterien bei der Genehmigung von Stallbauten anzulegen sind.
Zwei Länder haben es bereits vorgemacht, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der schleswig-holsteinische Entwurf orientiert sich an diesen beiden Vorreitern. Dabei gibt es auch Unterschiede zwischen den Ländern, es ist aber nicht so, dass der schleswig-holsteinische Entwurf schärfer ist, wie behauptet wird. Das fällt ebenfalls ins Reich der Schöpfung neuer Märchen.
Der Entwurf ist ja derzeit im Anhörungsverfahren. Ich gehe davon aus, dass fachliche und sachdienliche Hinweise aus der Verbändeanhörung im MELUR sorgfältig geprüft und neue Erkenntnisse abgewogen werden und einfließen. Im Übrigen gehe ich auch davon aus, dass weitere Länder ähnliche Regelungen treffen werden.
Die Beschlüsse und Diskussionen auf den zuständigen Bund-Länder-Ministerkonferenzen zeigen es deutlich. Die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Immission der AbteilungsleiterInnen der Ministerien hat einstimmig befunden, dass Stallfilter für große Schweinehaltungsanlagen Stand der Technik sind.
Denn es gibt Handlungsbedarf. Deutschlandweit stammen 95 Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, Hauptverursacher ist die Tierhaltung und damit verbundene Prozesse wie Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger.
Die Akzeptanz bei geplanten Stallbauten in den Dörfern, in den Gemeinden, schwindet. Vielen Menschen reicht es, sie haben buchstäblich die Nase voll. Auch bezüglich Geruchsbelastung wird mit Anpassungen auf Bundesebene zu rechnen sein, etwa im Rahmen der TA Luft.
Wir sollten bei dieser Entwicklung nicht hinterherhinken, sondern mit anderen gemeinsam vorangehen.
Die hohen Auflagen, die die Landwirtschaft inzwischen in Dänemark und den Niederlanden haben, machen deutlich, welch einschneidenden Auswirkungen es auf Betriebe hat, wenn zu spät geregelt wird.
Zum Argument, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sei die Tierdichte viel höher, dort sei ein Erlass gerechtfertigt, bei uns aber nicht: Ja, es stimmt, in Schleswig-Holstein ist die Konzentration in der Tierhaltung noch nicht so weit vorangeschritten wie in einigen Regionen Niedersachsens oder Westfalens. Aber wenn wir meinten, deshalb sollten wir uns einen anderen Umgang mit Umweltstandards erlauben, würde das dazu führen, dass wir sehr schnell aufholen. Wollen wir denn, dass Investoren, die in solchen Intensivregionen nichts mehr werden können, weil die Kapazitätsgrenzen bezüglich Gülle und Ammoniakbelastung in der Luft überschritten sind, zu uns kommen?
Den Druck zur Industrialisierung spüren wir auch bei uns. Und ich sage Ihnen, ich habe kein Interesse daran, dass Schleswig-Holstein diese Entwicklung nachvollzieht.
Wer bäuerliche Strukturen erhalten und ausbauen will, muss die Rahmenbedingungen für eine angepasste, regional eingebundene, an die Fläche gebundene Tierhaltung verbessern.
Ein Baustein für die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ist der Erlass. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.