Gentechnik durch die Hintertür verhindern!

 Zum gentechnisch veränderten Raps der Firma Cibus sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), den Cibus-Raps nicht als gentechnisch veränderten Organismus (GVO) im Sinne des Gentechnikgesetzes einzustufen, halte ich für äußerst fragwürdig. Damit hat das BVL der Gentechnikindustrie eine Hintertür geöffnet, das schleunigst wieder geschlossen werden muss.

Ich bin froh, dass die EU-Kommission jetzt dazu klar Position bezogen und erstmals ein Stoppschild aufgestellt hat. Der Bundeslandwirtschaftsminister muss jetzt dafür sorgen, dass der Bescheid des BVL aufgehoben und sichergestellt wird, dass bei der in wenigen Wochen bevorstehenden Rapsaussaat kein Cibus-Raps zum Einsatz kommt.

Ob Raps, Weizen oder andere Kulturen; Schleswig-Holsteins Felder sind frei vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und müssen es auch bleiben. Gentechnikfreiheit auf den Feldern ist ein wichtiger Standortfaktor für das Land. Das darf nicht gefährdet werden.

Für die LandwirtInnen in Schleswig-Holstein ist der Raps eine wichtige Feldfrucht und sehr empfindlich für Auskreuzung und gentechnische Verunreinigung. Darüber hinaus muss aber auch schleunigst das Gentechnikgesetz des Bundes  angepasst werden, denn offensichtlich besteht hier eine Regelungslücke bezüglich neuer gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzüchtung. Diese müssen auch vom Gentechnikgesetz abgedeckt werden.

Hintergrund:

Die Firma Cibus hat eine Rapslinie mittels eines neuen gentechnischen Verfahrens („Genome Editing“, Oligonukleotidmutagenese) entwickelt. Das BVL hat der Firma auf Nachfrage bescheinigt, es handele sich dabei nicht um einen GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes. Gegen den Bescheid hatten mehrere Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Widerspruch eingelegt, unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bioland, Bund Deutscher Milchviehhalter, BUND, Greenpeace. Daraufhin erging ein Widerspruchsbescheid, so dass ein Anbau dieser Rapssorte zurzeit rein formal rechtlich möglich und daher nicht auszuschließen wäre. Allerdings ist die Entscheidung des BVL rechtlich weiterhin umstritten. In einem Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten hat jetzt die EU-Kommission klargestellt, dass die Freisetzung von Pflanzen, die mit diesem neuen Verfahren hergestellt wurden, bis auf weiteres zu unterlassen ist. Sie kündigt an, bis zum Jahresende über den rechtlichen Status dieser Pflanzen zu entscheiden und fordert die Mitgliedsstaaten auf, bis dahin keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben.

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