Zur Ablehnung des Antrags der Grünen Bundestagsfraktion im Agrarausschuss des Bundestages sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Union und SPD haben heute im Agrarausschuss des Bundestages einen Antrag der Grünen abgelehnt, der eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit gentechnisch veränderten Pollen fordert. Damit setzt die GroKo im Bund ihren mit der Entscheidung zum Genmais 1507 eingeschlagenen Kurs fort. Sie missachtet damit den Wunsch der großen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Produkten.
Nach unserer Auffassung haben die Verbraucherinnen und Verbraucher ein grundsätzliches Informationsrecht zu den in Lebensmitteln enthaltenen Bestandteilen. Mit der Begründung, Pollen sei ein natürlicher Bestandteil im Honig und als solcher nicht als Zutat zu deklarieren, wird dieses Informationsrecht ausgehebelt.
Damit wird z.B. Honig „Made in USA“ von Gentechnikrapsfeldern auch bei uns der Weg in die Supermarktregale geebnet. Dies ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit und widerspricht dem Geist eines einschlägigen EuGH-Urteils: Der Europäische Gerichtshof hatte am 6. September 2011 geurteilt, dass Honig, auch wenn er nur geringfügige Spuren von gentechnisch veränderten Pollen enthält, nur mit einer Zulassung in den Verkehr gebracht werden darf.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eindeutige Kennzeichnungsvorschriften einzusetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat entsprechend zu positionieren. Wenn gentechnisch veränderter Pollen im Honig enthalten ist, muss dies für die Verbraucher auch klar erkennbar sein.