Zur heutigen Anhörung zur Landesnaturschutzgesetznovelle im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Die Anhörung hat gezeigt, dass die beabsichtigten Neuerungen am Landesnaturschutzgesetz erforderlich und maßvoll sind. Die Naturschutzverbände sind mit dem Entwurf bisher nicht zufrieden. Das kann ich verstehen. Ein Paradigmenwechsel sähe anders aus. Aber Politik besteht aus Kompromissen. Dennoch werden wir einige bedeutsame Verbesserungen für den Naturschutz erreichen.
Dazu gehören:
- die rechtliche Sicherung der Naturwaldflächen, die jetzt im Landeswaldgesetz verankert wird. Damit werden wir als erstes Bundesland das Ziel der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung 10 Prozent Naturwald im öffentlichen Wald erreichen.
- die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes. Damit können in bestimmten Gebieten ganz gezielt durch den Erwerb von ohnehin zum Verkauf stehenden Flächen Lücken im Biotopverbund geschlossen werden.
- die Unterschutzstellung der Restflächen an naturnahem Grünland. Dieser Punkt ist für mich ein absolutes Muss dieser Novelle. Durch die Biotopkartierung sind diese Flächen eindeutig abgrenzbar. Es handelt sich um rund 12.000 Hektar. Davon ist der größere Teil in öffentlichem Besitz, nur rund 4.500 Hektar sind in privater Hand. Das entspricht rund 1,5 Prozent des Dauergrünlandes in Schleswig-Holstein. Für diese Flächen wird ein spezielles Vertragsnaturschutzprogramm angeboten.
Der Rückgang der Arten und ihrer Lebensräume ist dramatisch. Deshalb müssen wir sie schützen. Freiwilliger Naturschutz hat den Verlust an natürlicher Vielfalt allein allerdings nicht stoppen können. Deshalb wird nun an einigen wichtigen Stellen ordnungsrechtlich nachgesteuert. Das Argument wir setzten nur auf Ordnungsrecht läuft allerdings ins Leere. Niemals zuvor hat eine Landesregierung in Schleswig-Holstein so viel Mittel für den freiwilligen Naturschutz bereitgestellt wie die Jetzige.
Fraktion SH



