Umwelt & Agrar

Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben

„Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen Seite ist der Wolf streng geschützt, weil sein Bestand noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen andererseits gibt."

Tierschutz: Kein nice to have, sondern ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel

Es kann nicht sein, dass jeder Schritt hin zu einer tiergerechten Landwirtschaft immer wieder unter fadenscheinigen Begründungen verzögert wird. Tierschutz ist kein „nice to have“, sondern ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Es ist enttäuschend, dass CDU/CSU und die SPD hier erneut einknicken und die Tiere darunter leiden.

Naturschutz im Rechtsextremismus: „Wir müssen uns deutlich abgrenzen“

Naturschutz ist Heimatschutz – Unter diesem Motto versuchen Rechtsextreme in Deutschland, den Naturschutz für sich zu vereinnahmen und ihre menschenfeindliche Ideologie gesellschaftlich anschlussfähig zu machen. Wir haben mit Yannick Passeick vom Projekt der Naturfreunde zur Radikalisierungsprävention im Naturschutz (FARN) und Katrin Wenz vom BUND darüber gesprochen, wie sich rechter Naturschutz entwickelt hat und wie heutige Umweltbewegungen mit Vereinnahmungsversuchen von Rechts umgehen.

Naturschutz im Rechtsextremismus

Wildgänse an unseren Küsten sind willkommen

Rede im Landtag - Wildgänse, die an unseren Küsten brüten und rasten, sind eine Freude für jede Naturliebhaber*in, für den Natur- und Artenschutz, für den Tourismus. Ich erinnere nur einmal an die Ringelganstage, mit Hilfe derer kräftig die Webetrommel für die Biosphäre Halligen und darüber hinaus insgesamt für die Destination Wattenmeer gerührt wird. Die zunehmenden Bestände einzelner Arten stellen andererseits aber auch eine Herausforderung für die Landwirtschaft dar.

CRISPR/Cas ist Gentechnik und als solche zu behandeln

Rede im Landtag - Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zu neuen Mutagenese-Verfahren am 25. Juli 2018 festgestellt, dass durch neue Verfahren entstandene Organismen, beispielsweise durch CRISPR/Cas, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anzusehen sind. Damit unterliegen sie den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie. Begründet wird dies mit durch den Einsatz dieser neuen Verfahren verbundenen Risiken, die sich als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten.

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