Tatsache ist, dass auf allen derzeit genehmigten Abbauflächen noch etwa acht Jahre Kies abgebaut werden kann. Das Rohstoffpotential in Schleswig-Holstein gilt nach unseren Recherchen in absehbarer Zeit als nicht erschöpft. Der vorgebliche Kiesnotstand ist also eher ein Fehlalarm. Gute Politik ist sorgfältige Prüfung und Abwägung von unterschiedlichen Interessen und kein Alarmismus. Ein einseitiger Blick ist auch hier kein Weitblick.
Ich beglückwünsche die Initiator*innen der Initiative zu ihrem Erfolg. Das Engagement so vieler Menschen für den Schutz des Wassers ist beeindruckend und ermutigend. Wir werden uns in den zuständigen Gremien mit dem Anliegen intensiv befassen. Unsere Grüne Haltung ist klar. Wir sind gegen Fracking.
Ich teile die Intention des SSW, Fälle wie die Abholzung des Wäldchens in Gintoft zu verhindern. Die heutige Anhörung, die schriftlichen Stellungnahmen und das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages zeigen allerdings, dass der konkrete Gesetzesvorschlag des SSW dafür nicht zielführend ist.
Es ist gut, dass die EU einschreitet, wenn für die Bundesregierung die Profitinteressen der Automobilindustrie vor dem Recht aller Bürger*innen auf gesunde Atemluft stehen. Die Bürger*innen haben ein Recht auf saubere Luft.
Rohstoffgewinnung verursacht massive Eingriffe in Natur und Landschaft. Deshalb ist es richtig und wichtig, diese sowohl landesplanerisch, als auch hinsichtlich der Vorgaben für den Abbau selbst zu regeln. Das Allgemeinwohlinteresse am Schutz der Umwelt muss gegen die Erfordernisse der Rohstoffgewinnung abgewogen werden.
Hinweise auf die Schädlichkeit von Neonicotinoiden für Bienen und andere Insekten gibt es schon seit Jahren. Die Düngeverordnung jetzt nachbessern und effizient umsetzen!
Die Zufuhr von Lebensmittelresten in den Faulturm wurde unterbunden, sobald diese als Quelle der Verschmutzung identifiziert worden war. Aber schon das Sammeln der Plastikteilchen erweist sich als nahezu aussichtslos. Nicht zu schweigen von der Frage, warum das alles erst heute, zwei Jahre nachdem Umweltverbände auf die Plastikverschmutzung der Schlei aufmerksam gemacht haben, herauskommt. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt ermitteln und das ist gut so.
Leider hat die EU-Kommission die Hoffnung der Bürger*innen und vieler Unternehmen in der Wirtschaft nicht erfüllt, dieser Mega-Fusion aus wettbewerbsrechtlichen Gründen einen Riegel vorzuschieben. Dabei sind wettbewerbsrechtliche Bedenken nur allzu offensichtlich.
Derzeit ist für die EU-Kommission noch unklar, ob diese neuen Züchtungstechniken als Gentechnik im Sinne der EU-Freisetzungsrichtlinie gelten. Es gibt Rechtsgutachten, die dies so sehen, unter anderem das vom Bundesamt für Naturschutz. Zum Schutz von Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher*innen vor unerwünschten Einträgen halte ich ein geordnetes Zulassungsverfahren und eine Kennzeichnungspflicht für unabdingbar.