Landesverfassungsbeschwerden sind ein Gewinn für die Bürger*innen

Rede im Landtag - Nach wie vor muss das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, wenn Menschen aus Schleswig-Holstein individuell nach Erschöpfung des sonstigen Rechtsweges ein Verfassungsgericht anrufen wollen mit der Darlegung, hier im Lande in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Dieser Zustand soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf des SSW jetzt beendet werden und ich möchte nicht verhehlen, dass ich für diesen Vorstoß sehr viel Sympathie habe.

Noch eine Schippe drauf

IMPULS ist ein Erfolgsprogramm. Mit dem ersten Infrastrukturbericht von 2014 wurde Schleswig-Holstein ein massiver Investitionsbedarf attestiert. Die Entscheidung, diesem Generationenprojekt mit IMPULS sachgerecht und wirkungsvoll zu begegnen, war richtig. Mit dem 100 Millionen Euro starken Sofortprogramm werden wir noch eine Schippe drauflegen.

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