Erst die Fakten prüfen und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen

Welchem Prinzip soll bei der Veröffentlichung von Wahllisten der Vorzug gegeben werden? Dem Interesse der Bewerberinnen und Bewerber an einer Geheimhaltung ihrer Privatanschrift und damit der Wahrung ihrer Privatsphäre oder dem Interesse der Allgemeinheit, möglichst viel über die zur Wahl stehenden Personen zur nächsten Kommunal- oder Landtagswahl zu erfahren und einen direkten Austausch zu ermöglichen?

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