Die befristeten Verträge sind zum größten Teil die Schattenseite von wirklich guten Arbeitnehmerrechten. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheitsregelungen, Sabbatjahr und Teilzeitanspruch – das alles sind Rechte von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die keiner in Frage stellt.