Wenig Spielraum!

Die befristeten Verträge sind zum größten Teil die Schattenseite von wirklich guten Arbeitnehmerrechten. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheitsregelungen, Sabbatjahr und Teilzeitanspruch – das alles sind Rechte von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die keiner in Frage stellt.

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