Flüchtlingsunterbringung: Keine Option ausschließen

Wir haben volles Vertrauen in den Innenminister, dass er alles versucht, um Zeltstädte zu vermeiden, weil wir uns einig sind, dass diese insbesondere im Winter in Schleswig-Holstein die letzte Option sein sollten. Ich halte es aber für richtig, dass der Innenminister keine Option ausschließt. Dies ist kein Grund zur Panikmache, sondern eine realistische Einschätzung der Lage.

Das heutige EuGH-Urteil wir auch Auswirkungen auf den Rechtstreit des ULD gegen Fanpagebetreiber haben!

Das zentrale Argument des ULD, nämlich dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich BetreiberIn und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, hat durch das heutige Urteil des EuGH eine bedeutsame Unterstützung erhalten.

Auf die nächsten 350!

Unseren herzlichen Glückwunsch geht an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die CAU ist ein wichtiger Teil unserer vielfältigen Hochschullandschaft, tausende Studierende, Lehrende und weitere MitarbeiterInnen leisten dazu täglich einen wichtigen Beitrag.

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