Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 16 – Landesverfassungsgerichtsgesetz
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Burkhard Peters:
Unser Gesetz bringt hier eine klare Verbesserung
Der mit der Mehrheit von fünf Fraktionen und den Abgeordneten des SSW eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Wählbarkeit und Amtszeit für unsere LandesverfassungsrichterInnen in wichtigen Punkten, die für das Bundesverfassungsgericht gelten, anzupassen.
Auch in anderen Bundesländern ist man bei der langen Amtszeit und dem Ausschluss einer Wiederwahl dem Vorbild des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg.
Ich finde, wir orientieren uns dabei an einem äußerst respektablen Vorbild. Der hohe Ruf des Bundesverfassungsgerichts steht außer Frage. Mit bahnbrechenden Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht gerade in Rechtsbereichen, die Ihnen, liebe Piratenfraktion, besonders am Herzen liegen, die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik maßgeblich geprägt. Man denke nur an das Volkszählungsurteil oder an das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Verlängerung der Amtszeit auf jetzt zwölf Jahre dient der Stärkung der Unabhängigkeit des Richteramtes am Landesverfassungsgericht. Politische Einflussnahme wird dadurch deutlich erschwert und die Person kann ihr Amt länger unbehelligt von möglichen wahltaktischen Erwägungen führen.
Denn je kürzer die Amtszeit bei Wiederwahlmöglichkeit ist, desto mehr können die Wahlen möglicherweise Einfluss auf die Tätigkeit der betroffenen KandidatInnen nehmen.
Aber auch die jetzt von uns ermöglichte Wählbarkeit von Nicht-RichterInnen als Gerichtsvorsitzende orientiert sich am Vorbild des Bundesverfassungsgerichts. Weil Sie, Herr Kollege Breyer, in einer Pressemitteilung zu unserem Gesetzesentwurf eine entsprechende Begründung vermisst haben, will ich diese gerne an dieser Stelle nachliefern.
Gerade bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten kommt es weniger darauf an, dass man klassische Prozessleitungsfähigkeiten und Erfahrungen aus dem Richterberuf mitbringt, zum Beispiel wie man eine Zeugenvernehmung durchführt oder wie man die Sitzungsordnung auch in turbulenten Situationen aufrecht erhält.
In einem Verfassungsrechtsstreit kommt es fast ausschließlich auf tiefe Kenntnisse im materiellen Recht an. Vor allem auch im Verfassungsrecht. Solche mehr wissenschaftlich fundierten Kenntnisse bringen ProfessorInnen in besonderer Weise mit. Es ist daher nicht einzusehen, dass die bisherige Rechtslage in Schleswig-Holstein gerade sie von diesem Amt ausschließt.
Als bestes Beispiel für eine herausragende VerfassungsgerichtpräsidentIn, die niemals vor ihrem Amtsantritt auf einer Richterbank gesessen hat, möchte ich die am 10.09.2016 gestorbene Jutta Limbach nennen. Mit ihr verbinde ich auch persönlich prägende Erinnerungen. Während meines Jurastudiums in Berlin habe ich viele rechtssoziologische Seminare bei ihr besucht. Sie hat mich im ersten Staatsexamen mündlich geprüft. Sie war eine wunderbare, ihren StudentInnen menschlich immer zugewandte Frau mit wissenschaftlich exzellentem Ruf. Wie wenige andere hat sie später das Präsidentenamt am Bundesverfassungsgericht juristisch, aber auch menschlich geprägt.
Auch Professor Winfried Hassemer, langjähriger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat als Strafrechtsprofessor vor seiner Richtertätigkeit als Vorsitzender des zweiten Senats niemals die Richterbank gedrückt.
Auch Professor Ernst Benda, langjähriger Bundesverfassungsgerichtspräsident, war nie als Richter tätig. Unter seinem Vorsitz wurde zum Beispiel das Volkszählungsgesetz 1983 aufgehoben. Benda kreierte juristisch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Liebe Piratenfraktion, vielleicht sollten Sie sich vor diesem Hintergrund noch einmal gut überlegen, ob sie diese Regelung nicht doch unterstützen möchten.
Dass ProfessorInnen dieses Amt hervorragend ausfüllen und bereichern können, das halte ich nach den vorangegangenen Beispielen für erwiesen. Wegen der grundlegenden Kritik der politischen Einflussnahme bei der Amtsbesetzung bin ich überzeugt: Unser Gesetz bringt hier eine klare Verbesserung.
Ich freue mich schon auf die weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.
Fraktion SH



