Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 28 – Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen
Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die kommunalpolitische Sprecherin Ines Strehlau:
Sehr geehrte Damen und Herren;
es ist erst einmal eine gute Nachricht für die finanzschwachen Kommunen, dass der Bund ein Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt hat.
Angesichts des bundesweiten kommunalen Investitionsstaus von 118 Milliarden Euro ist diese Finanzspritze allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Große Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag mehr versprochen und ist in der Pflicht, diese Ankündigungen auch umzusetzen.
Obwohl Schleswig-Holstein ein Konsolidierungsland ist und jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, haben wir als Land schon viel für die Kommunen getan: Mittel für den U3 Ausbau aufwachsend bis 2017 auf zusätzlich 80 Mio. Euro, 11,5 Mio. Euro zusätzlich für Infrastruktur, 13,5 Mio. Euro zusätzlich für Schulsozialarbeit, 15 Mio. Euro aus der Anhebung der Grunderwerbssteuer sind nur einige Beispiele. Die Liste ließe sich noch lange weiter führen.
Das zeigt: Wir lassen unsere Kommunen mitnichten im Regen stehen. Mit dieser Behauptung liegt die Opposition völlig daneben.
Der Bund dagegen hält seine Versprechen nicht ein. Den Kommunen wurden zu Beginn der Legislaturperiode fünf Milliarden Euro versprochen, die nur kurze Zeit später auf 2018 verschoben wurden. Viele Kommunen leiden an maroder Infrastruktur, hohen Schuldenständen und Zinslasten.
Wir Grüne fordern deswegen ein umfassendes Investitionsprogramm des Bundes für Schulen und eine strukturelle Entlastung der Kommunen. Wir können aber auch anerkennen, dass die jetzt bereitgestellten Mittel ein Schritt in die richtige Richtung sind.
Die 3,5 Milliarden Euro des Bundes werden anhand der Kriterien Einwohnerstärke, Höhe der Kassenkredite und Arbeitslosigkeit auf die Länder verteilt.
Aus Schleswig-Holsteinischer Sicht ist der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel nicht optimal. Unsere Kommunen bekommen 99,5 Millionen Euro. Das sind rund 20 Millionen Euro weniger als nach dem Königsteiner Schlüssel.
Die Kassenkredite als ein Indikator benachteiligen die Schleswig-Holsteinischen Kommunen. Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Ihnen stehen keine realen Werte gegenüber. Ausgerechnet diese risikoreiche Finanzierung als Auswahlkriterium zu wählen, ist nicht im Sinne Schleswig-Holsteins.
Wie die 100 Millionen Euro innerhalb des Landes verteilt werden, muss durch eigene Kriterien festgelegt werden.
Die CDU hat in ihrem Antrag gefordert, dass nicht allein Kommunen mit hohen Schuldenständen an den Mitteln partizipieren. Das wollen wir auch. Gleichzeitig ist aber klar, dass gerade die Konsolidierungskommunen auf die Investitionsmittel angewiesen sind. Wenn Ihr Antrag also nicht nur eine Absage an die kreisfreien Städte sein sollte, müssten Sie eigentlich mit den Planungen der Landesregierung zufrieden sein.
Wir Grüne unterstützen ausdrücklich den Vorschlag des Finanzministeriums, der mit Beteiligung der Kommunen vereinbart wurde.
Das Geld soll danach zum einen den Konsolidierungskommunen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen soll es an die Kommunen gehen, die Fehlbetragszuweisungen beziehen mussten.
Damit folgen wir der Logik des FAGs und stellen eine objektive Grundlage zur Bestimmung von finanzschwachen Kommunen auf. Außerdem wird so sichergestellt, dass auch Kommunen im ländlichen Raum vom Investitionsprogramm profitieren. Das finden wir richtig!
Wenn das Geld, wie es jetzt der Gemeindetag fordert, auf deutlich mehr Kommunen verteilt werden soll, dann sind weitere Gespräche dazu sicher gut. Aber bei den begrenzten Mitteln halten wir es für notwendig nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern die Kommunen zu unterstützen, die einen deutlichen Bedarf haben. Der Bund hat einen Katalog der möglichen Förderbereiche aufgestellt.
Die Landesregierung hat „Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ gewählt. Damit kann die energetische Sanierung von Schulen und Kitas ebenso finanziert werden, wie allgemeine Baumaßnahmen von Kitas. Wir Grüne finden es richtig, dass die Landesregierung sich für diesen Schwerpunkt entschieden hat.
Denn unser SchuKi-Programm zur energetischen Sanierung von Schulen und Kindertagestätten hat sich bewährt. Viele Kommunen haben es genutzt und viele stehen noch auf der Warteliste. Energetische Sanierung zahlt sich mehrfach aus: durch die Investitionen wird der Energieverbrauch gesenkt und so die Betriebskosten reduziert, das schafft Spielraum in den kommunalen Haushalten und die Kommunen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Die meisten Baumaßnahmen sind dringend notwendig und hätten sonst aus dem vorhandenen Budget bezahlt werden müssen. Durch die zusätzlichen Mittel werden nun auch Spielräume für Investitionen in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Krankenhäusern, frei.
Aus dem Investitionsfonds sollen sowohl Kitas in kommunaler wie auch in freier Trägerschaft profitieren können. Das ist eine richtige Erweiterung, denn die Kommunen finanzieren alle Kitas, die eigenen genauso wie die der freien Träger.
Mit den 100 Millionen Euro wird der kommunale Sanierungsstau nicht aufgelöst, aber die Mittel verschaffen den Kommunen wieder etwas Luft zum Atmen.
Wir haben also eine mehrfache Rendite. Wir investieren in Bildung und Klimaschutz und schaffen finanzielle Spielräume. Das ist klug und nachhaltig. Deshalb ist das unser Schwerpunkt.
Fraktion SH



