Wir stärken den öffentlich-rechtlichen Charakter unserer Sparkassen

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 13 + 24 - Sparkassengesetz

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Rasmus Andresen:

 

Wir stärken den öffentlich-rechtlichen Charakter

unserer Sparkassen

Die Koalition setzt mit der Änderung des Sparkassengesetzes das um, was sie im Winter versprochen hat. Der Ausstieg aus dem Privatisierungsrisiko der Sparkassen musste schnell erfolgen, um Schaden zu verhindern. Dann wurde mit genügend Zeit sorgfältig eine neue Gesetzesänderung entworfen. Mit diesem Gesetz stärken wir die besonderen existierenden Selbsthilfemechanismen der Sparkassen. Und wir weiten die Möglichkeiten der Beteiligung öffentlicher AkteurInnen an unseren Sparkassen aus. Beides stärkt den öffentlich-rechtlichen Charakter unserer Sparkassen – ein wichtiges Zeichen in Zeiten der immer noch andauernden Finanzkrise.

Wir sagen nicht, dass wir damit alle Probleme der Sparkassen lösen. Das ist in diesem Bereich auch eine falsch verstandene Anforderung an Politik. Wir können lediglich die Rahmenbedingungen setzen für das eigenständige Wirtschaften der Sparkassen. Dabei müssen wir aber darauf achten, dass wir die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors bewahren. Deshalb haben wir das Privatisierungsrisiko, das Schwarz-Gelb geschaffen hat, ausgeschaltet.

Dass der Ausstieg aus dem HASPA-Paragraphen kein Irrweg war, hat die Sparkasse Hohenwestedt letzte Woche bewiesen. Nachdem der Traum von der Beteiligung der HASPA geplatzt ist, hat sie eine bessere Alternative gefunden. Die Förde Sparkasse steigt in Hohenwestedt mit ein. Das ist eine Beteiligung auf Augenhöhe ohne das Risiko der schleichenden Privatisierung. Die Katastrophe, die viele beschworen haben, ist ausgeblieben. Lassen sie uns doch einfach mal zusammen darüber freuen, anstatt hier im Ideologiestreit zu versinken.

Auf dem Erreichten können wir uns aber nicht ausruhen. Deshalb entwickeln wir das Sparkassengesetz jetzt weiter. Zusammengefasst kann man sagen, dass wir den Sparkassen helfen, sich selbst zu helfen. Das Beispiel Hohenwestedt und Förde Sparkasse zeigt ja, dass es hier durchaus Potenzial gibt. Künftig kann sich jede Gebietskörperschaft und jeder Zweckverband an den öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen. Die Möglichkeit zur Beteiligung wird auf 49,9 Prozent deutlich erhöht. Und wir geben dem Sparkassenverband für Stützungsmaßnahmen ein neues Instrument in die Hand. Weil stille Einlagen künftig nicht mehr als Eigenkapital zählen, hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband künftig die Möglichkeit, sich am Stammkapital der Stützungssparkassen zu beteiligen.

Wenn CDU und FDP weitere Vorschläge haben, wie wir die Rahmenbedingungen der Sparkassen verbessern können, dann freue ich mich darauf. Eins muss aber klar sein: Die HASPA-Klausel ist weder von der Koalition noch von den Sparkassen selbst gewünscht. Das wurde im letzten Gesetzgebungsverfahren und in folgenden Gesprächen deutlich. Ich verstehe, dass es Ihnen schwer fällt, sich von dieser Idee, in die Sie zu Regierungszeiten vielleicht auch viel Arbeit gesteckt haben, zu lösen. Aber auch CDU und FDP sollten inhaltlich nicht auf der Stelle treten. Wir haben uns als Koalition bei der Frage, ob die Bildung von Stammkapital generell wesensfremd für Sparkassen ist, weiter entwickelt und sind ein Stück auf Sie zugekommen. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam an guten Lösungen für die Sparkassen arbeiten.

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

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