Zum Bericht der Härtefallkomission: Konzentration auf die Kernarbeit

Es gilt das gesprochene Wort:

TOP 12 – Bericht der Härtefallkommission

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren.

Sehr geehrter Herr Innenminister, vielen Dank für den Bericht.

Schon als ich den Antrag las, dachte ich mir: Gibt es zurzeit nichts Wichtigeres für die Härtefallkommission zu tun, als Berichte über abgeschlossene Fälle zu schreiben?

Bereits im August hat die Landesregierung auf die entsprechende kleine Anfrage der Kollegin Beer geantwortet, dass ein Bericht bisher wegen Arbeitsüberlastung der Geschäftsstelle noch nicht erstellt werden konnte. Man muss schon blind die Realität verweigern, um die enorme Belastung nicht wahrzunehmen. Mir jedenfalls ist sie plausibel und auch hinnehmbar.

Herr Scharbach und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten – ganz besonders in der 2. Jahreshälfte 2015 – fast Unmenschliches zu leisten. Und sie haben es in hervorragender Weise geschafft! Dafür gebührt ihnen der große Dank des ganzen Hauses. Im laufenden Jahr wird dieser Einsatz wahrscheinlich nicht geringer sein.

Noch mehr hab ich mich gewundert, als ich las, dass der Antrag in die Januarsitzung zur Beratung aufgenommen wurde. Nach den heutigen Ausführungen des Innenministers fehlt mir der der letzte Funke Verständnis für diesen Antrag.

Die Härtefallkommission ist kein Hilfsorgan des Parlaments. Sie ist nicht Teil des Petitionswesens. Insofern besteht überhaupt keine Berichtspflicht der Kommission gegenüber dem Parlament. Was bisher an Berichten von der Härtefallkommission vorgelegt wurde, war hilfreich, nützlich und gute Übung.

Ich teile die Auffassung des Innenministers uneingeschränkt, dass es unter den Bedingungen der äußersten Arbeitsbelastung wichtiger ist, dass sich Kommission und Geschäftsstelle auf ihre Kernarbeit konzentrieren. Diese besteht darin, humanitär nicht vertretbare Einzelfallenscheidungen gegenüber Schutzsuchenden zu verhindern. Sie besteht nur sehr nachrangig darin, zeitnah jedes Informationsbedürfnis der Piraten zu befriedigen.

Umso besser ist es, dass uns heute versichert wurde, dass der Bericht nachgereicht wird und auch zukünftig wieder regelmäßig dem Parlament zugeleitet werden soll. Lassen Sie mich – wo wir gerade dabei sind – einen anderen Gesichtspunkt im Zusammenhang mit der Härtefallkommission beleuchten.

Nach der Konstruktion ist es so, dass sich die Geschäftsstelle der HFK aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Innenministeriums rekrutiert. Auch der oder die Vorsitzende der Kommission wird vom Innenministerium gestellt. Sie oder er ist in dem 11-köpfigen Gremium oft das Zünglein an der Waage. Auch wenn die vom Innenministerium benannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tätigkeitsfeld der HFK nicht der Fachaufsicht des Ministeriums unterliegen, bleibt doch ein Problem.

Dies wird vor allem in Hinblick auf den sogenannten Vorprüfungsausschuss deutlich. Der sortiert nämlich von vornherein eine Vielzahl der Härtefallanträge aus, ohne dass sich die eigentliche Kommission mit diesen Fällen vorher befassen kann. Meistens handelt es sich um Fälle, die nach summarischer Vorprüfung angeblich keine Erfolgsaussichten haben. Unter diesen Umständen hatte ich oft das Gefühl, dass der Einfluss, welches das Innenministerium auf die Entscheidungsfindung der HFK hat, vielleicht zu stark gewichtet ist.

Wir sollten, sobald der Bericht vorliegt, diesen im Innen- und Rechtsausschuss behandeln. Es wäre gut, wenn wir in diesem Zusammenhang – gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragten – auch einen prüfenden Blick auf die soeben angesprochene Frage werfen.

Den heutigen Bericht des Innenministers können wir erst einmal nur zur Kenntnis nehmen.

AbgeordneteR: