Digitale Förderanträge beim Land sollen künftig die Regel und nicht die Ausnahme sein

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 19 – Abschied vom Briefkasten – Konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen

Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

es ist ein warmer Sommerabend, die Sonne scheint über die Kieler Förde, Klappstühle und Kühlboxen werden aufgebaut, das erste Bier wird geöffnet. Die Stimmung ist gut.

So oder so ähnlich muss es am Samstag, den 31.08. vor der IB.SH ausgesehen haben, wenn man sich die Medienberichte anschaut. Eine muntere Truppe aus Vertreter*innen mehrerer Kommunen trifft sich vor der IB.SH und wartet auf den Startschuss, um endlich Punkt Mitternacht die Förderanträge für den Ganztagsausbau stellen zu können.

Ich musste ehrlicherweise ein bisschen schmunzeln als ich davon hörte und kurz darauf dann doch die Stirn runzeln. Da müssen am Wochenende Menschen aus ganz Schleswig-Holstein nach Kiel reisen, um einen Förderantrag mit Fristbeginn einreichen zu können. Mal abgesehen davon, dass das Windhundprinzip von den KLVen so gewollt wurde, drängte sich wohl nicht nur mir die Frage auf: Warum konnten die Anträge nicht digital gestellt werden? Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass Fördermittel des Landes bei der IB.SH digital beantragt werden. Ungewöhnlich allerdings schon, dass das Verfahren innerhalb sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht werden musste.

Deswegen, liebe FDP, vielen Dank für den Antrag. Es kommt nicht so häufig vor, aber wir sind in der Sache bei Ihnen. Digitale Förderanträge beim Land sollen künftig die Regel und nicht die Ausnahme sein und nicht nur mit langer Vorlaufzeit, sondern auch spontan genutzt werden können. Von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zur Zuteilung brauchen wir digitale Möglichkeiten. Damit so ein Verfahren künftig nicht mehr gewählt werden muss, haben wir die Landesregierung bereits beauftragt, einen Digitalcheck zu erarbeiten, mit dem jedes Verwaltungsverfahren auf seine Digitalität überprüft werden soll, ehe es eingeführt wird.

Aber auch mit einem Digitalcheck braucht es die Herstellung der Digitalität des gesamten Verfahrens. Gerade im Bereich der Fördermittelbeantragung haben wir schon mehrere Ansatzpunkte. Im Bereich des Wirtschaftsministeriums wird an einer Lösung gearbeitet, die nächstes Jahr eingeführt werden soll. Erstmal nur im Wirtschaftsressort und bei der IB.SH, im zweiten Schritt wird die Lösung aber auch für andere Ressorts weiterentwickelt.

Abseits dessen haben wir aber auch bestehende Lösungen:

•     webbasiertes Förderantragssystem – Vorlaufzeit etwa acht Wochen

•     Eine Lösung über die OZG-Cloud im ad-hoc-Verfahren, Vorlaufzeit etwa sechs Wochen

•     Der Einsatz einer Drittanbieter-Software mit drei bis sechs Monaten Vorlaufzeit

Nur waren diese Möglichkeiten bei der notwendigen Geschwindigkeit nicht geeignet. Ein Antrags-Tool ist also in Sicht und bis es so weit ist, mangelt es uns nicht an Ideen und Übergangslösungen. In den nächsten Monaten wird es darauf ankommen, dass diese auch genutzt werden, damit sich das gemütliche Sit-in Ende August nicht wiederholt.

Das Ziel eint uns alle: Wir wollen Schleswig-Holstein für die Zukunft gut aufstellen, dazu gehören auch effiziente und einfache Verwaltungsverfahren unter Nutzung digitaler Möglichkeiten, auch für Förderprogramme.

Wir jedenfalls stimmen Ihrem Antrag gerne zu.

Vielen Dank.

Nelly Waldeck

Sprecherin für Mobilität, Klimaschutz, Schifffahrt, Digitales, Netzpolitik, Soziales, Jugend und Antidiskriminierung