Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 4– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse
Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
wir reden heute über etwas, das mag auf dem Papier eher unscheinbar wirken:
Einen zusätzlichen Absatz in § 4 Landespressegesetz und eine Ausnahme von einer Ausnahme in § 69 Landesjustizgesetz. Wie so oft ist das Kleingedruckte die Stelle, an der es schwierig wird.
Worum geht es? Die Presse hat nach § 4 Landespressegesetz einen Anspruch auf Auskunft, damit sie ihre öffentliche Aufgabe erfüllen kann. Das ist kein Luxusrecht für die Redaktionen, sondern ein Grundrecht im Maschinenraum der politischen Öffentlichkeit. Ohne Informationen keine Kontrolle.
Ohne Kontrolle keine Verantwortung. Ohne Verantwortung regiert nicht mehr die Vernunft, sondern das Gerücht und die Willkür.
Auslöser des Gesetzentwurfs ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das OVG hat die Verweigerung einer Presseauskunft nun erstmals als ein Verwaltungsakt eingeordnet. Damit hängt ein ganzer Rattenschwanz am Auskunftsanspruch: Widerspruchsverfahren, Bestandskraft, richtige Antragsgegnerin nach Landesjustizgesetz. Wer die falsche Tür nimmt, landet nicht im Gerichtssaal, sondern im Flur – und bezahlt am Ende trotzdem die Rechnung. Und die könnte höher werden. Wenn man hier Verwaltungsakt sieht, wird auch eine Monatsfrist für Klagen laufen, und das kann die Kosten für die Presse erhöhen, wenn die klassischerweise betriebenen Eilverfahren dann noch nicht zu Ende sind. Das kann für die Verlage unerquicklich sein. Für freie Journalistinnen und Journalisten kann es existenziell sein.
Der Entwurf der SPD will diese prozessualen Stolpersteine beseitigen: kein Widerspruchsverfahren, wenn per Verwaltungsakt entschieden wird – dann muss man aber binnen Monatsfrist klagen und das ist dann auch teurer als wenn man nur ein Eilverfahren beantragt.
Und § 69 Absatz 2 LJG soll dann nicht greifen, sondern immer das Land der richtige Gegner sein.
Die Idee dahinter ist: Presseanfragen dürfen nicht an Formalien scheitern, wenn es um den Zugang zu Informationen geht. Das teilen wir.
Und ja, wir wollen eine Presse, die schnell, wirksam und rechtssicher Auskunft einklagen kann, wenn es nötig ist. Informationsfreiheit ist Alltag. Und Alltag braucht robuste Verfahren.
Aber wir sagen auch:
Vor dem Urteil des OVG lief keine Monatsfrist für einen Widerspruch oder eine Klage.
Und wenn man von Verwaltungsakt und Widerspruch ausgehen will: Wir müssen aufpassen, dass aus der Abkürzung kein Blindflug wird. Ein Widerspruch ist nicht nur ein Zeitfresser, er kann auch ein Korrektiv sein. Das ist manchmal effizienter.
Erstens brauchen wir klare, pressegeeignete Fristen und verlässliche Ansprechstellen in den Behörden. Zweitens bräuchte es dann eine Kultur der Begründung, wenn man in der Auskunftserteilung einen Verwaltungsakt sehen will: Wer ablehnt, muss nachvollziehbar darlegen, warum – und zwar so, dass eine Redaktion das rechtlich prüfen kann.
Drittens dürfen wir den Schutz laufender Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte nicht kleinreden. Pressefreiheit und Rechtsstaat sind keine Gegner; sie sind zwei Seiten derselben demokratischen Münze.
Wir sind bereit, diesen Entwurf konstruktiv zu beraten.
Unser Ziel ist ein Verfahren, das schnell ist, klar ist und fair ist: fair zur Presse, fair zu Betroffenen, fair zu Behörden – und vor allem fair zur Öffentlichkeit, die ein Recht darauf hat, informiert zu werden. Denn am Ende ist es wie so oft: Nicht die lauteste Empörung hält die Demokratie zusammen, sondern die leise, aber verlässliche Infrastruktur des Rechts.
Vielen Dank.

Jan Kürschner
Sprecher für Innen, Recht, Medien, Datenschutz, Open Data
