Maßregelvollzug: Psychotherapeutische Versorgung an wissenschaftlichen Standards ausrichten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 6 – Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug sicherstellen

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der psychotherapeutischen Versorgung im Maßregelvollzug geht es um die richtige Balance zwischen Sicherheit, Therapie und Resozialisierung.

In der aktuellen Debatte werden wöchentliche Einzelgespräche als Standard gefordert. Wir sollten dabei einen Blick in die fachlichen Empfehlungen werfen.

Die DGPPN Standards von 2017 legen fest, dass die Behandlung im Maßregelvollzug multiprofessionell, interdisziplinär und vor allem am Risk Need Responsivity Prinzip ausgerichtet ist. Die Intensität der Therapie soll dem individuellen Rückfallrisiko, den kriminogenen Bedürfnissen und der Ansprechbarkeit des Patienten entsprechen. Gleichzeitig betonen die Standards, dass eine therapeutische Beziehung aufgebaut und verschiedene Therapieformen – Einzel- und Gruppentherapie, Arbeits-, Ergo- und Milieutherapie – genutzt werden sollen, wobei Mitwirkung und Einwilligung der Patientinnen und Patienten elementar sind.

In den Leitlinien findet sich kein Hinweis auf eine starre Frequenz von wöchentlichen Einzelgesprächen. Auch externe Qualitätsrichtlinien für die ambulante Nachsorge sehen lediglich zu Beginn eine intensivere Phase vor und erlauben später eine deutliche Reduktion der Kontakte bis zu einmal monatlich. Entscheidend bleibt der individuelle Bedarf.

Denn nur eine bedarfsgerechte Versorgung, die an die individuellen Patientenbedürfnisse angepasst ist, ist in einem so heterogenen Umfeld zielführend. Der Maßregelvollzug ist geprägt von sehr unterschiedlichen Störungsbildern und Sicherungsgraden; deswegen ist es sinnvoll, die Art und die Häufigkeit der Gespräche flexibel zu gestalten. Für manche sind regelmäßige Einzelgespräche wichtig, andere profitieren stärker von gruppenorientierten oder ergotherapeutischen Angeboten. Die DGPPN Standards fordern genau diesen individuellen Zuschnitt.

Damit Therapie wirken kann, müssen außerdem die Rahmenbedingungen stimmen: ausreichendes Personal, passende Räume und eine klare Behandlungsplanung. Darüber hinaus ist für uns zentral, dass niemand länger im Maßregelvollzug verbleibt, nur weil organisatorisch bestimmte Gespräche nicht terminiert werden konnten. Die Qualität der Behandlung und die Sicherheit der Allgemeinheit stehen im Vordergrund – nicht die bloße Anzahl der Termine.

Lassen Sie uns daher die psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug an den wissenschaftlichen Standards orientieren und eine flexible, individuelle Therapie fördern. So leisten wir den besten Beitrag zur Genesung der Patientinnen und Patienten und zur Sicherheit der Gesellschaft.

Jasper Balke

Sprecher für Gesundheit, Pflege, Ehrenamt, Sport, Gesundheitswissenschaften, Medizinische Forschung und Lehre