Jan Kürschner

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Der Antrag offenbart ein äusserst fragwürdiges Freiheitsverständnis

Rede im Landtag - In Schleswig-Holstein gilt der Paragraf 26 Versammlungsfreiheitsgesetz. Danach werden im Rahmen von Versammlungen keine Kosten erhoben. Das ist völlig richtig so. Das Bundesverfassungsgericht sagt, eine Kostenpflicht hätte ganz klar eine Eingriffsqualität und würde die Grundrechtsträger von der Ausübung des Grundrechts abhalten.

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