Eine Deckelung der Dispozinsen ist dringend notwendig

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 11 – Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

die Situation hat sich im Grunde wenig geändert, seitdem im letzten Herbst im Landtag über dieses Thema debattiert wurde. Mit einer Ausnahme: die Zinssätze für Dispositionskredite sind zuletzt stark gestiegen, wie zuletzt die Stiftung Warentest ermittelt hat. Bereits im Jahr 2020, noch vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hatten Dispokredite in Deutschland mit einem Gesamtvolumen von 30 Mrd. Euro ein Rekordniveau erreicht. Millionen Menschen nutzen den Dispokredit, und es werden jedes Jahr mehr.

Die Situation hat sich im Zuge der hohen Inflation weiter verändert. Viele Menschen haben ihre Ersparnisse in den letzten Monaten aufgebraucht und ihre Konten sind ins Minus gelaufen. Der Dispo ist dann eine sehr teure Art, sich zu verschulden. Im Durchschnitt berechnen Banken nach aktuellen Erhebungen von Stiftung Warentest einen Zinssatz von 11,22 Prozent. Das ist nicht nur deutlich mehr als zum Beispiel bei Ratenkrediten, es ist aufgrund der Zinsentwicklung auch erheblich mehr als noch vor einem Jahr.

Diese finanzielle Belastung trifft gerade diejenigen, die ohnehin schon finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Und: Mit Blick auf den realen Verwaltungsaufwand und das statistische Ausfallrisiko bei Banken sind derart hohe Zinsen nicht gerechtfertigt und fallen auch im europaweiten Vergleich deutlich aus dem Rahmen. Eine Deckelung der Dispozinsen ist somit eine naheliegende und gleichzeitig einfach umzusetzende Maßnahme zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte, umso mehr angesichts der aktuellen Entwicklungen.

Deshalb ist es gut, aber auch dringend geboten, dass sich die Verbraucherschutzminister*innenkonferenz in der letzten Woche erneut mit dem Thema befasst hat. Dort haben die Länder in großer Einigkeit und unter tatkräftiger Mitwirkung von Schleswig-Holstein die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden. Das möchte ich an dieser Stelle sehr begrüßen.

In unserem gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen, den wir im letzten September verabschiedet haben, sind vier ganz konkrete Maßnahmen enthalten, für die sich die Landesregierung auf Bundesebene und im Bundesrat einsetzen soll: Neben der genannten Deckelung sind dies die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen zu Bankentgelten an einer zentralen Stelle, die Schaffung eines gesetzlichen Gebührenrahmens und die Deckelung von Abhebegebühren an Geldautomaten.

Da nicht alle diese Forderungen in den Beschluss der Verbraucherschutzminister*innenkonferenz eingeflossen sind und eine Prüfbitte der Verbraucherschutzminister*innen auch nicht das gleiche Gewicht hat wie eine Entschließung des Bundesrates, ist eine Bundesratsinitiative weiterhin sinnvoll und notwendig.

Das stellen wir mit unserem Antrag noch einmal klar und fordern die Landesregierung daher explizit auf, eine Bundesratsinitiative zu starten. Ich hoffe, dass Schleswig-Holstein damit dazu beitragen kann, dass sich die Bundespolitik bei diesem Thema endlich bewegt.

Vielen Dank!

Oliver Brandt

Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal