Sonderregelung im Hochschulgesetz könnte gegenteiligen Effekt haben

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

der vorliegende Gesetzesentwurf des SSW hat zum Ziel, dass die Professuren für Regional- und Minderheitensprachen einfacher innerhalb der Universitäten besetzt werden können. Es soll also eine Sonderregelung für die Ausschreibung und Besetzung von Professuren für Regional- und Minderheitensprachen geschaffen werden. Das Ziel ist ehrbar, aber der Weg über eine Regelung im Hochschulgesetz könnte genau zu dem gegenteiligen Effekt führen. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob es aufgrund der Besetzungsproblematik bei der Frisistik-Professur wirklich einer Änderung des HSG bedarf. Auch bei anderen Fachrichtungen kommt es vor, dass Professuren wiederholt ausgeschrieben werden müssen.

Stellen Sie sich vor, dass Sie an einer Schule waren. Dann machen Sie Ihren Abschluss, feiern Ihre Abiparty, dann gehen Sie an die Uni, dort machen Sie alle drei Praktika an Ihrer alten Schule, um dann nach dem Uniabschluss an der gleichen Schule Ihren Vorbereitungsdienst abzuschließen. Sie haben dann nie über den Tellerrand geblickt. Das wollen wir aber. Wir wollen, dass insbesondere im Wissenschaftssystem Menschen an anderen Universitäten, in anderen Ländern, auf anderen Kontinenten Erfahrungen sammeln, um sie für ihre eigene Arbeit nutzen zu können. Das ist auch keine Erfindung in Schleswig-Holstein.

Das ist ein Grundsatz, der in ganz Deutschland ein Standard ist. Mit Ihrem Gesetzesentwurf würden wir uns neue Probleme schaffen. Was ist denn mit anderen Besetzungsverfahren anderer Universitäten, wo es ähnliche Probleme gibt? Wollen die Professor*innen, den Sonderstempel? Was ist, wenn es dann doch Bewerbungen von außerhalb gibt? Gibt es da dann überhaupt einen Anreiz für? Was ist mit jemandem, der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein kommen möchte, um Dänisch zu lehren?

Der Schutz der Regional- und Minderheitensprachen ist in verschiedenen Regelwerken gesetzlich verankert. Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Landesverfassung haben die nationale dänische Minderheit die deutschen Sinti*zze und Rom*nja und die friesische Volksgruppe Anspruch auf Schutz und Förderung.

Gleichzeitig haben wir in unserer Landesverfassung aber auch so etwas wie Bestenauslese und die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Der Schutz von Regional- und Minderheitensprachen ist uns hier im Norden besonders wichtig. Aber uns sind auch andere Werte wichtig. Und mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden wir das eine zu Gunsten des anderen massiv ins Ungleichgewicht bringen.

Wir werden den Gesetzesentwurf des SSW in den Ausschuss überweisen und dort weiter beraten, sind aber bisher von der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht überzeugt. Da werden Sie noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Vielen Dank!

Malte Krüger

Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung