Gemeindeöffnungsklausel: Jetzt braucht es zügige Regionalpläne und verantwortungsvolle Kommunen!

Zur Abstimmung im Bundesrat über die RED III und die Gemeindeöffnungsklausel sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Die RED III ist wichtig für den beschleunigten Ausbau der Windenergie. Mit Robert Habeck als zuständigem Minister gab es hierzu ein gut abgestimmtes Vorgehen, das die Interessen von Klimaschutz, Anwohner*innen und Naturschutz wahrte. CDU und SPD im Bund haben aber nun einen entscheidenden Punkt verändert: Bisher konnten wir als Land sicherstellen, dass auch bei der Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel die Standards der Landesplanung beachtet werden müssen, etwa zur Freihaltung von Vogelzugkorridoren. Diese Möglichkeit möchte uns die „Kleine Koalition“ nun ohne triftigen Grund nehmen. Schleswig-Holstein hat daher im Bundesrat mit „Nein“ gestimmt, obwohl wir die Umsetzung der RED III ansonsten sehr unterstützen.

Entscheidend ist nun, dass die Regionalpläne Wind möglichst schnell fertig werden. Sind die Regionalpläne beschlossen, verliert die Gemeindeöffnungsklausel ihre Gültigkeit. Ich möchte alle Kommunen bitten, etwaige Schlupflöcher, die sich mit dem neuen Bundesgesetz in der Zwischenzeit ergeben mögen, nicht eigenmächtig auszunutzen und das Gespräch mit den Landesbehörden zu suchen. Ich bin zuversichtlich: Auch die Kommunen haben ein Interesse daran, dass der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen verläuft. Welche Möglichkeiten es darüber hinaus auf Ebene der Landespolitik geben könnte, wird unter Hochdruck geprüft.

Ulrike Täck

Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft