Wir nehmen den Bericht des Landesrechnungshofes ernst, auch wenn wir den Vorwurf des Verstoßes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit ausdrücklich nicht teilen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit lässt sich nur schwer auf risikobehaftete Förderungen und Investitionen anwenden. Insbesondere wenn es auch übergeordnete strategische Gründe für die Entscheidung gibt. Die heute vom Landesrechnungshof und der Opposition aufgestellten Interpretation des Wirtschaftlichkeitsgebots ließe Förderungen von StartUps in der Zukunft kaum zu.
