Das sind in der Tat erschütternde Bilder. Den bereits von einigen Seiten geäußerten Forderungen nach Aufklärung der Vorfälle kann ich mich nur anschließen. Wir werden im kommenden Umwelt- und Agrarausschuss einen Bericht dazu hören und über mögliche Konsequenzen beraten.
Umwelt, Landwirtschaft & ländliche Räume
Waldstrategie: Klimastabile Wälder schaffen und Klimaschutz stärken
Zur heutigen Vorstellung der Waldstrategie der Landesregierung durch die Waldwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg sagt der waldwirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer: Gerade weil Schleswig-Holstein ein waldarmes Bundesland ist, haben unsere Wälder eine hohe Bedeutung. Sie dienen der nachhaltigen Holzgewinnung, der Naherholung und Naturbeobachtung und sind Lebensraum für zahlreiche schützenswerte Tier-…
In Schleswig-Holstein spielt die Anbindehaltung kaum eine Rolle
Eigentlich dürfte darum ein landesweites Verbot, mit Übergangsfristen, wie im Antrag ja auch gefordert, kein Problem sein. In Niedersachsen gibt es für die ganzjährige Anbindehaltung eine 18-monatige Frist. Für die kombinierte oder saisonale Anbindehaltung beträgt sie sieben Jahre. In begründeten Härtefällen neun Jahre.
Schlachtkapazitäten im Land zu haben, ist auch ein Beitrag zur Resilienz
Für die Tiere sind lange Transportzeiten eine Quälerei. Und auch Landwirt*innen haben kein Interesse daran, ihre Tiere stundenlang durch die Gegend zu kutschieren oder kutschieren zu lassen. Auch sie wollen Schlachtbetriebe in der Region.
Ostsee in Not: Nährstoffeinträge senken, Meeresleben schützen
Noch immer gelangen viel zu viele Nährstoffe in unsere Flüsse und damit in die Meere. Angesichts dieser tragischen ökologischen Katastrophe und schwindender Fischbestände müssen wir noch ernsthafter über Schutzmaßnahmen sprechen, anstatt Diskussionen über höhere Fangquoten zu führen
Keine Aushöhlung des Flächenschutzes – Wir halten am Landesentwicklungsplan fest!
Unser Landesentwicklungsplan wägt ab und schafft einen angemessenen Interessenausgleich. Er ist ein Kompromiss, den CDU, Grüne und FDP in der letzten Legislaturperiode ausgehandelt haben. Die FDP hat den Plan damals als „von Flexibilisierung geprägt“ bezeichnet, und als einen „mutigen, zukunftsgerichteten Plan“. Und sie hat zutreffend erklärt, dass die Regionalpläne aus diesem Landesentwicklungsplan zu entwickeln seien und seinen Vorgaben nicht widersprechen dürften.
Biogas ist ein unverzichtbarer Bestandteil der erneuerbaren Energien
Schleswig-Holstein ist Energiewendeland und ein Land mit viel Landwirtschaft. Fast nirgends passt beides so gut zusammen wie beim Biogas. Deshalb wären die angedachten Änderungen im EEG unklug und energiepolitisch kurzsichtig. Wir laufen Gefahr, gesicherte steuerbare Erzeugungskapazitäten zu verlieren, genau in dem Moment, in dem wir sie am dringendsten brauchen.
Naturschutz und eine vielfältige Landwirtschaft sind keine Gegensätze
Die Landtagsfraktion und der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen sind auch 2026 wieder mit einem eigenen Stand auf der Landwirtschaftsmesse NORLA in Rendsburg vertreten. Kinder und Erwachsene können ihr Wissen am Nachhaltigkeit-Glücksrad unter Beweis stellen, beim Müllangeln Recycling-Kenntnisse testen und bei einer Malaktion zeigen, welche bisher unbekannten Insekten über die NORLA summen. Daneben freuen sich unsere Landtagsabgeordneten, Landesvorsitzenden sowie Tobias Goldschmidt und die Spitzenkandidatin des Landesverbands, Aminata Touré, auf spannende Gespräche rund um Landwirtschaft, Naturschutz und die Landespolitik an unserem Stand D09 auf dem Freigelände.
Neues Teichprogramm: Gemeinsam mit der Teichwirtschaft für mehr Artenvielfalt
Das neue Teichprogramm ist ein Gewinn für die Artenvielfalt und für die Teichwirtschaft in Schleswig-Holstein. Es erkennt an, dass bewirtschaftete Teiche nicht nur der regionalen Erzeugung von Fisch dienen, sondern zugleich wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind.
Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Nach der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenteilung ist ausschließlich der Bund für die Rechtssetzung im Bereich Tierschutz zuständig. Das Land hat, gemeinsam mit den in den Kommunen dafür zuständigen Stellen, die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die im Tierschutzgesetz und nachgeordneten Rechtsnormen getroffenen Bestimmungen eingehalten werden.
