Ich begrüße, dass bei der Ausweisung neuer Schutzgebiete und fischereifreier Zonen in der Ostsee nun eine Einigung über eine Zielvereinbarung mit der Fischerei und eine langfristige finanzielle Unterstützung für die betroffenen Fischereibetriebe gefunden werden konnte. Das ist ein wichtiges Signal.
Umwelt, Landwirtschaft & ländliche Räume
Die Bundesregierung rechnet sich ihr Versagen schön
Nach ihren eigenen Berechnungen verfehlt die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm das Klimaziel 2030 um drei Millionen Tonnen CO2. Nicht eingerechnet ist dabei die Abrissbirne für den Klimaschutz, die Union und SPD gerade vorbereiten. Mit der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes werden die Klimaziele nach allen vorliegenden Berechnungen verfehlt.
Meeresschutz kennt keine Grenze: Gemeinsam für die Flensburger Förde
die Flensburger Förde ist ein ökologisch hochsensibler Meeresraum, Lebensraum für viele Arten, Erholungs- und Tourismusregion, Wirtschaftsraum und ein ganz besonderer deutsch-dänischer Begegnungsraum. Gerade deshalb ist ihr ökologischer Zustand nicht nur eine naturschutzpolitische Frage. Er betrifft auch die Lebensqualität der Menschen in der Region, er betrifft den Tourismus, die regionale Wertschöpfung und letztlich die gesamte Attraktivität dieses Grenzraums.
Die Ausweisung der roten Gebiete muss zügig auf rechtssichere Füße gestellt werden
Es ist nicht im Sinne des Verursacherprinzips, wenn Landwirt*innen, die gewässerschonend wirtschaften, quasi mitbestraft werden für ihre Berufskolleg*innen, die über den Bedarf düngen und für die hohen Nitratgehalte in den Brunnen verantwortlich sind. Hier scheut man sich offenbar, dies offenzulegen. Doch das wäre aus meiner Sicht falsch verstandene Solidarität.
Zwei Jahre Aktionsplan Ostseeschutz: Wichtige Fortschritte erreicht – jetzt gemeinsam die nächsten Schritte gehen
Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsplans Ostseeschutz zeigt sich: Schleswig-Holstein hat beim Schutz der Ostsee wichtige Schritte auf den Weg gebracht. Das ist angesichts des schlechten Zustands der Ostsee auch dringend nötig. Entscheidend ist, dass aus dem beschlossenen Meeresschutz nun dauerhaft wirksame Verbesserungen werden.
Verbraucher*innen vor betrügerischen Praktiken schützen
Billigware von zweifelhafter Qualität anzubieten, ist gemessen an Nachhaltigkeitskriterien fragwürdig, doch an sich noch kein Rechtsverstoß. Auch der Einsatz psychologischer Tricks bei der Bewerbung von Produkten ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal solcher Plattformen. Aber sie bergen besondere Gefahren, die aufgrund mangelnder Transparenz von Verbraucher*innen oft nicht erkannt werden können.
Kommunen stärken, Hemmnisse abbauen, Wohnungsbau erleichtern
Schleswig-Holstein braucht eine Landesentwicklungsgesellschaft, die Kommunen stärkt, Hemmnisse abbaut und Wohnungsbau vor Ort erleichtert! Aus den Erkenntnissen des Gutachtens zur Gründe einer Landesentwicklungsgesellschaft muss jetzt ein konkretes Umsetzungskonzept für eine Landesentwicklungsgesellschaft entwickelt werden.
PFAS konsequent reduzieren – Schutz von Trinkwasser und Umwelt stärken
PFAS sind sogenannte Ewigkeitschemikalien, sie bleiben über Jahrzehnte in Böden, Gewässern und damit auch in unserem Trinkwasser. Deshalb müssen wir ihren Einsatz konsequent reduzieren. Entscheidend ist dabei die europäische Ebene: Wir brauchen eine wirksame und möglichst schnelle Beschränkung von PFAS in der EU, damit problematische Stoffe gar nicht erst weiter in die Umwelt gelangen.
Die Preisschwankungen am Milchmarkt sind eine echte Existenzbedrohung
Die Preisschwankungen am Milchmarkt mit regelmäßig weit unter der zur Kostendeckung erforderlichen Höhe der Erzeugerpreise sind für Betriebe, die langfristig planen und investieren müssen, eine echte Existenzbedrohung. Ich unterstütze daher die Forderung nach einer Vertragspflicht und Preistransparenz.
Ein Signal in die falsche Richtung
Aus gutem Grund ist auf gefrorenem Boden laut Düngeverordnung eine Gülleausbringung nicht zulässig, da die Gefahr des Nährstoffeintrags in Gewässer besteht und dies den Zielen des Gewässerschutzes entgegensteht. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Interpretation der Düngeverordnung, wie sie die Ministerin jetzt geliefert hat, mit EU-Recht vereinbar ist. Dadurch wird in Zeiten bereits rechtsunsicherer Abgrenzung der roten Gebiete zusätzlich Rechtsunsicherheit geschaffen und der Landwirtschaft damit einen Bärendienst erwiesen.
