Gefahren von Social Media eindämmen, Kompetenzen im Umgang stärken

Viele Social-Media-Anwendungen sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Kommunikation zwischen Freund*innen, tagesaktuelle Geschehnisse oder Unterhaltung zwischendurch findet zu größten Teilen inzwischen auf Social Media statt. Bei Jugendlichen fast ausschließlich, aber auch zunehmend ältere Menschen nutzen die Plattformen regelmäßig. Dabei füllen die Plattformen nie dagewesene Möglichkeiten, bergen dafür aber auch negative Effekte, die von der Verbreitung von Fake News bis hin zu Hass oder zu Abhängigkeiten reichen. In einer Anhörung haben wir uns intensiv mit der Auswirkung von Social Media insbesondere auf Kinder und Jugendliche beschäftigt und möchten daraus folgende Erkenntnisse ziehen.

Die in der Anhörung deutlich gewordenen Risiken der Social-Media-Nutzung für die gesamte Gesellschaft nehmen wir sehr ernst. Besonders besorgniserregend sind die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, da diese negativen Einflüsse in dieser Lebensphase die Gehirnentwicklung und damit die psychische und physische Gesundheit nachhaltig prägen können.

Zwar ist die Wirksamkeit eines pauschalen, altersorientierten Verbots bisher weder wissenschaftlich belegt noch eine ausreichende Wirkung zum Beispiel durch die Erfahrungen des Verbotes in Australien empirisch nachgewiesen, dennoch ist das Verbot ein Signal für einen anderen gesellschaftlichen Umgang mit Social Media und setzt einen Bezugs- und Werterahmen.

Der entscheidende Schritt für mehr Schutz in den Sozialen Medien bleibt jedoch unbestreitbar, die Plattformen selbst in die Pflicht zu nehmen. Auch das ist in der Anhörung von allen Seiten deutlich benannt worden. Es gilt, suchtfördernde Mechanismen und gefährliche Nutzungsmuster für alle Altersgruppen wirksam einzudämmen und insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Während die Social Media-Nutzung bei Jugendlichen stark im medialen Fokus steht, ist der Anstieg bei Erwachsenen in den letzten Jahren sogar deutlich ausgeprägter gewesen. Ein gesunder und bewusster Umgang mit Social Media muss daher altersübergreifend gedacht werden und wirksame Rahmenbedingungen für alle gesetzt werden.

Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzen wir uns daher ein für:

Plattformregulierung

  • die konsequente Umsetzung des Digital Services Acts sowie der Jugendschutzrichtlinien der EU-Kommission
  • die Verpflichtung, suchtfördernde Algorithmen wie Algorithmus basierte Vorschläge, Anreize zum Doomscrolling und erweiterte PushBenachrichtigungen standardmäßig für alle Altersgruppen abzuschalten und nur nutzer*innenseitig für Volljährige einstellbar zu machen
  • eine deutlich stärkere Sanktionierung bei Nichteinhaltung des DSA, den Jugendschutzrichtlinien sowie von Löschanforderungen oder Nichteinhaltung der KI-Transparenzregeln, deutlich höhere Bußgeldobergrenzen gegen digitale Plattformen und die verantwortlich handelnden Personen, wenn Anforderungen nicht nachgekommen werden. Zusätzlich sollten alle Zugänge von Konten unter 14 gesperrt werden, bis den Regeln seitens der Plattformen nachgekommen wird und Jugendliche wieder geschützt Social Media nutzen können
  • Datensammlungen über Kinder und Jugendliche sind zu stoppen
  • eine benutzerfreundliche und schnelle Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte auf digitalen Plattformen zu melden
  • ein automatisches Zeitlimit von 1,5 Stunden für Nutzer*innen unter 14 Jahren auf Social-Media Plattformen
  • eine Digitalabgabe, die vollständig für Prävention in Form von Medienkompetenzvermittlung und Digital Street Work eingesetzt wird
  • eine starke Einschränkung von direkten Kontaktaufnahmen außerhalb der eigenen Altersgruppe für Minderjährige, sofern das datenschutzkonform umsetzbar ist

Einschränkungen der Nutzung

  • ein Verbot der Nutzung kommerzieller Social-Media-Plattformen unter 14 Jahren, sobald der Bund eine datenschutzkonforme, wirksame Altersverifikation (beispielsweise über eine plattformübergreifende Verifikations-App, die via E-ID funktioniert) entwickelt hat. Biometrische Daten dürfen hierfür nicht erhoben werden. Ausgenommen bleiben Plattformen, die ihre Algorithmen transparent gestalten und auf suchtfördernde Strukturen verzichten

Prävention und Aufklärung

  • die flächendeckende Qualifizierung von Fachpersonal aus Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe in den Bereichen Medienschulung, -erziehung und Kompetenzvermittlung
  • die Verankerung von Medienkompetenzvermittlung in der Sekundarstufe I und II, auch bei bestehenden Nutzungsverboten, durch den Einsatz von Geräten und Plattformen im Unterricht
  • Medienkompetenzvermittlung an Schulen durch Dritte, zum Beispiel Medienlotsen des Offenen Kanals, bis Lehrkräfte ausreichend für das Thema qualifiziert sind
  • die Erarbeitung einer Handreichung für Eltern sowie für Jugendliche mit altersgruppen- und plattformspezifischen Handlungsempfehlungen und datenschutzkonformen Einstellungsmöglichkeiten für technischen Jugendschutz
  • die regelmäßige Verbreitung dieser Handreichung sowie persönlicher Hinweise zum Social-Media Umgang in schulischen Kontexten und in der Jugendarbeit sowie allen stattfindenden Elternkontakten
  • die Stärkung der digitalen Streetwork durch ausreichende Angebote und eine höhere Bekanntheit
  • die frühzeitige und kontinuierlich fortgeführte Vermittlung analoger Fertigkeiten durch Kunst, Sport, Musik und geeignete ergänzende außerschulische Angebote. Insbesondere der schulische Ganztag spielt hierbei eine wichtige Rolle
  • Social-Media-Schulungen in allen Generationen – das Verhalten der Menschen über 18 ist wesentlich für das der Kinder und Jugendlichen
  • einen Schwerpunkt von altersübergreifender Präventionsarbeit zu Fake News im Netz