Förderung der Weidehaltung ergibt Sinn und ist keine Bürokratie

Wir haben lange für eine Förderung der Weidehaltung bei Milchkühen gekämpft und waren sehr froh, als im Jahr 2024 eine entsprechende Ökoregelung gesetzlich verankert wurde. Es wäre damit möglich gewesen und war auch beabsichtigt, ab 2025 die Weidehaltung aus hundert Prozent EU-Mitteln zu fördern. Die neue Bundesregierung hat die Umsetzung dann erst einmal auf die lange Bank geschoben und beabsichtigt nun, ausgerechnet im Zuge eines Gesetzes zum Bürokratieabbau, die Regelung wieder abzuschaffen.

Dorothee Bär wird zum Problem im eigenen Ministerium

Dorothee Bär ist bekannt dafür, Probleme bei anderen zu suchen. Jetzt ist sie selbst das Problem im eigenen Ministerium. Die Ministerin hat am Wochenende deutlich gemacht, dass sie kein Interesse daran hat, das BAföG zu reformieren und grundlegend zu erhöhen. Genau das ist jedoch geboten. Wir brauchen dringend eine weitere Reform des BAföG.

Unsere Deiche und Ökosysteme müssen vor invasiven Arten geschützt werden

Im Naturschutz werden diejenigen gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten zum Beispiel mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese. Sie können Lebensräume, aber auch Struktur und Funktion von Ökosystemen verändern. Die Übertragung von Krankheiten und auch die Prädation können eine große Rolle spielen.

Ohne Fische keine Fischerei

Ich begrüße, dass bei der Ausweisung neuer Schutzgebiete und fischereifreier Zonen in der Ostsee nun eine Einigung über eine Zielvereinbarung mit der Fischerei und eine langfristige finanzielle Unterstützung für die betroffenen Fischereibetriebe gefunden werden konnte. Das ist ein wichtiges Signal.

Die Bundesregierung rechnet sich ihr Versagen schön

Nach ihren eigenen Berechnungen verfehlt die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm das Klimaziel 2030 um drei Millionen Tonnen CO2. Nicht eingerechnet ist dabei die Abrissbirne für den Klimaschutz, die Union und SPD gerade vorbereiten. Mit der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes werden die Klimaziele nach allen vorliegenden Berechnungen verfehlt.

Meeresschutz kennt keine Grenze: Gemeinsam für die Flensburger Förde

die Flensburger Förde ist ein ökologisch hochsensibler Meeresraum, Lebensraum für viele Arten, Erholungs- und Tourismusregion, Wirtschaftsraum und ein ganz besonderer deutsch-dänischer Begegnungsraum. Gerade deshalb ist ihr ökologischer Zustand nicht nur eine naturschutzpolitische Frage. Er betrifft auch die Lebensqualität der Menschen in der Region, er betrifft den Tourismus, die regionale Wertschöpfung und letztlich die gesamte Attraktivität dieses Grenzraums.

Die Ausweisung der roten Gebiete muss zügig auf rechtssichere Füße gestellt werden

Es ist nicht im Sinne des Verursacherprinzips, wenn Landwirt*innen, die gewässerschonend wirtschaften, quasi mitbestraft werden für ihre Berufskolleg*innen, die über den Bedarf düngen und für die hohen Nitratgehalte in den Brunnen verantwortlich sind. Hier scheut man sich offenbar, dies offenzulegen. Doch das wäre aus meiner Sicht falsch verstandene Solidarität.

Verbraucher*innen vor betrügerischen Praktiken schützen

Billigware von zweifelhafter Qualität anzubieten, ist gemessen an Nachhaltigkeitskriterien fragwürdig, doch an sich noch kein Rechtsverstoß. Auch der Einsatz psychologischer Tricks bei der Bewerbung von Produkten ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal solcher Plattformen. Aber sie bergen besondere Gefahren, die aufgrund mangelnder Transparenz von Verbraucher*innen oft nicht erkannt werden können.

Kommunen stärken, Hemmnisse abbauen, Wohnungsbau erleichtern

Schleswig-Holstein braucht eine Landesentwicklungsgesellschaft, die Kommunen stärkt, Hemmnisse abbaut und Wohnungsbau vor Ort erleichtert! Aus den Erkenntnissen des Gutachtens zur Gründe einer Landesentwicklungsgesellschaft muss jetzt ein konkretes Umsetzungskonzept für eine Landesentwicklungsgesellschaft entwickelt werden.

1 2 3 4 5 … 20