Kern des Klimaschutzes bleibt die Vermeidung von Treibhausgasemissionen und der Ausbau natürlicher CO2-Senken, wie etwa Wälder und Moore. Trotzdem wird es ohne CCS für die nach heutigem technischem Stand unvermeidbaren Restemissionen nicht gehen. Diese Restemissionen, etwa aus der Kalk- und Zementindustrie müssen aber gesetzlich klar definiert werden. Die Kosten müssen gemäß Verursacherprinzip von den profitierenden Wirtschaftszweigen getragen werden.