Nach dem Abschlussbericht der Kommission ist die derzeitige Regelung im Paragraph 218a Strafgesetzbuch mit einer grundsätzlichen Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nicht haltbar. Es wird dem Bundesgesetzgeber empfohlen, hier entsprechend nachzubessern, und den Schwangerschaftsabbruch rechtssicher und straflos zu stellen. Nur so kann das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen realisiert werden.