Gewalt gegen Frauen darf nicht stattfinden, nicht physisch und nicht psychisch, nicht verbal und nicht strukturell. Im Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein gibt es bereits eine Vorschrift zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und ich halte es für sehr konsequent und sinnvoll den Anwendungsbereich auf häusliche Gewalt und Stalking auszuweiten. Denn trotz vieler Gegenmaßnahmen nimmt Gewalt an Frauen weiter zu.