Der Gesetzesentwurf enthält Instrumente, die ganz und gar Neuland sind. Da wird es in der nächsten Dekade insgesamt noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel ist die automatisierten Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Es gibt zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allem länderübergreifend noch nicht so reibungslos zusammen, wie man es sich wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht an politischen Vorgaben in anderen Bundesländern.
