Antisemitismus ist ein Angriff auf unsere Freiheit

Jahr für Jahr zeigt die Dokumentationsstelle LIDA in ihrer Bilanz erschreckend hohe Zahlen antisemitischer Vorfälle. Auch 2025 befinden sich die gemeldeten Vorfälle auf einem hohen Niveau. LIDA bringt viele Vorfälle erst ans Tageslicht, das ist sehr wertvoll. Trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass viele Fälle nicht gemeldet werden und das eigentliche Ausmaß noch schockierend höher ist. Angesichts der konstant hohen Zahlen und einer zunehmenden Alltäglichkeit ist verständlich, dass die Meldebereitschaft sinkt. Deswegen müssen wir alle als Gesellschaft wachsam bleiben. Für unsere Freiheit sind wir darauf angewiesen, dass sich jeder Mensch sicher fühlen kann. Menschen jüdischen Glaubens sind fester Teil unserer Gesellschaft.

Die Bekämpfung von Rechtsextremismus muss unser Schwerpunkt bleiben

Mit unserem Antrag stehen wir an der Seite der Initiativen und senden ein deutliches Signal, auch Richtung Bund, dass die Bekämpfung von Rechtsextremismus der Schwerpunkt bleiben muss. Noch liegt die neue Förderrichtlinie des Bundes nicht vor. Trotzdem besteht große Verunsicherung bei den Initiativen im Land und bundesweit, wie es über 2026 hinaus weitergeht und diese nehmen wir ernst. Es wäre fatal, wenn die bundesweite Koordinierung und Vernetzung – gerade auch für den Bereich Rechtsextremismus – wegfällt. Diese schafft eine wesentliche Grundlage auch für die Initiativen in unserem Land.

Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben

Der Gesetzesentwurf enthält Instrumente, die ganz und gar Neuland sind. Da wird es in der nächsten Dekade insgesamt noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel ist die automatisierten Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Es gibt zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allem länderübergreifend noch nicht so reibungslos zusammen, wie man es sich wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht an politischen Vorgaben in anderen Bundesländern.

Die Ergebnisse des Monitorings rechter Gewalt sind erschreckend, aber wenig überraschend

Dem Verein ZEBRA e. V. gilt mein herzlicher Dank, nicht nur für den vorgelegten Bericht, sondern vor allem auch für seine wertvolle Hilfe für die Betroffenen von rechtsextremistischen Angriffen. Die Ergebnisse des Monitorings sind erschreckend, aber mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre und unter dem Eindruck der Angriffe auf Parteibüros im Land zu Ostern wenig überraschend. Die Politik entzieht sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht.

Digitale Gewalt ist reale Gewalt

Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum ist kein neues Phänomen. Für viele Mädchen und Frauen gehört es zur bitteren Realität, dass Nacktbilder oder Videos von ihnen in Chat-Gruppen oder Online-Foren geteilt werden. Die Verwendung künstlicher Intelligenz treibt das Phänomen auf die Spitze. Die betroffenen Mädchen und Frauen haben bisher kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Deshalb müssen die gravierenden strafrechtlichen Lücken schnell und konsequent geschlossen werden, der zivilrechtliche Schutz gestärkt und Plattformen und Anbieter konsequent reguliert werden.

Bürokratieabbau erreichen wir nicht durch pauschale Ausnahmeregelungen

Hier wird nicht Bürokratie abgeschafft. Die Bürokratie wandert nur. Denn das, was die FDP hier vorschlägt, bedeutet in der Praxis Folgendes: Kommunen stellen Anträge, Ministerien prüfen diese Anträge, die Abweichungen müssen bewertet werden, die Ergebnisse müssen ausgewertet werden, anschließend muss darüber regelmäßig berichtet werden. Statt weniger Verwaltung bekommen wir ein neues Verfahren, neue Prüfprozesse und neue Berichtspflichten. Mit anderen Worten: Dieses Gesetz ist weniger ein Bürokratiefreiheitsgesetz, es ist ein Bürokratieverlagerungsgesetz.

Eine Landesentwicklungsgesellschaft muss die Kommunen stärken

Eine Landesentwicklungsgesellschaft sollte kein landeseigener Wohnungskonzern, sondern eine Daten-, Koordinations- und Umsetzungsplattform für die kommunale Ebene sein. So schaffen wir den größtmöglichen Mehrwert in der schleswig-holsteinischen Wohnungspolitik über unsere bestehenden Maßnahmen und Programme hinaus.

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