Mit der Aufnahme eines neuen Absatzes 4 in Artikel 3 des Grundgesetzes würde sich Deutschland verbindlich zum Schutz der Identität seiner autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verpflichten. Das Land Schleswig-Holstein und wir Grüne unterstützen diese Anpassung des Grundgesetzes schon lange und sind zuversichtlich, dass der Bundesrat dies auch so sieht.
