Nach dem Urteil des OVG Greifswald zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Anhörung von Expert*innen im Wirtschaftsausschuss sind wir jedoch zu der Einschätzung gelangt, dass die vorliegende Regelung den derzeit rechtssicheren Rahmen markiert. Für uns ist entscheidend, dass die Regelung auch vor Gericht Bestand hat. Der Sonntagsschutz ist verfassungsrechtlich verankert und setzt klare Grenzen, die der Gesetzgeber beachten muss.
