Billigware von zweifelhafter Qualität anzubieten, ist gemessen an Nachhaltigkeitskriterien fragwürdig, doch an sich noch kein Rechtsverstoß. Auch der Einsatz psychologischer Tricks bei der Bewerbung von Produkten ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal solcher Plattformen. Aber sie bergen besondere Gefahren, die aufgrund mangelnder Transparenz von Verbraucher*innen oft nicht erkannt werden können.
