Vertrauliche Spurensicherung als Regelangebot ist ein wichtiger Baustein, um sexuelle Gewalt besser ahnden zu können

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 8 – Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Landesvertrags Vertrauliche Spurensicherung

Die Rede hält stellvertretend für die frauenpolitische Sprecherin Catharina Nies der Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nach 10 Jahren jährlicher Projektfinanzierung, ist die anonymisierte Beweissicherung beim UKSH nun endlich reguläre Kassenleistung in Schleswig-Holstein.

Das Angebot der sog. „Vertraulichen Spurensicherung“ ist in Schleswig-Holstein seit 2015 ein etabliertes Angebot nach sexualisierter und körperlicher Gewalt und damit ein wichtiger Baustein der Akut-Versorgung von Opfern nach einer Vergewaltigung oder nach häuslicher Gewalt. Als Landtag haben wir die Landesregierung im April 2024 gebeten, die vertrauliche Spurensicherung in eine kassenfinanzierte Regelleistung umzuwandeln und damit zu einer Pflichtaufgabe der Krankenkassen machen – zu einer Regelstruktur, auf die Gewaltopfer einen kostenlosen Anspruch haben. Ich bin sehr froh, dass das gelungen ist und zum Juli 2025 mit den gesetzlichen Krankenkassen hierzu ein Landesvertrag geschlossen werden konnte, und dass auch die privaten Krankenkassen im September 2025 unterzeichnet haben, diesen ebenfalls anzuwenden.

Ich bin Ministerin von der Decken sehr dankbar, dass Sie und ihr Ministerium diesen Vertragsprozess so konsequent vorangetrieben haben! An diesem Beispiel zeigt sich übrigens, dass es doch sinnvoll sein kann, Gesundheit und Justiz in einem Hause zu haben.

Wir erhöhen nämlich durch diesen neuen Landesvertrag die Chancen, dass sexuelle oder körperliche Straftaten geahndet werden können. Seit ihrem Bestehen wurde die „Vertrauliche Spurensicherung“ über 2.300 Mal von Gewaltopfern in Schleswig-Holstein genutzt. Und die Werte steigen jährlich, so dass im Jahr 2024 431 Personen die rechtsmedizinische Untersuchung anonym in Anspruch genommen haben.

Diese hohen Zahlen machen deutlich, wie dringend dieses Angebot gebraucht wird und wie wichtig es war, dass wir das „Projekt vertrauliche Spurensicherung“ von einer freiwilligen Leistung in eine Regelstruktur der Krankenversorgung umgewandelt haben. Uns war wichtig, dass wir hier im Parlament über diesen wichtigen Schritt sprechen, weil immer noch zu wenige betroffene Personen wissen, dass sie Spuren nach einer Gewalttat gerichtsfest sichern, lagern und einfrieren lassen können, auch ohne vorher eine Anzeige bei der Polizei stellen zu müssen. Dazu gehört auch, dass man eine Urin- oder Blutprobe abgeben kann, wenn man das Gefühl hat, betäubt worden zu sein.

Ich kann es nur immer wieder betonen: K. O.-Tropfen können nicht nur auf Partys gefährlich werden. Leider wissen wir von immer mehr Fällen, in denen Täter*innen Betäubungsmittel auch zuhause bei nahestehenden Personen anwenden.

Egal in welchem Kontext also der Verdacht einer Betäubung aufkommt – die Rechtsmedizin in Kiel oder Lübeck am UKSH ist die richtige Anlaufstelle und sollte so schnell wie möglich aufgesucht werden.

In allen anderen Fällen von Spurensicherung können neben dem UKSH auch die extra geschulten Partnerkliniken in der Fläche aufgesucht werden oder die Rechtsmedizin angefragt werden, damit sie in einem der regionalen Untersuchungsräume die Beweissicherung durchführt.

Auf www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de finden Sie Ansprechpersonen der Rechtsmedizin, die 24 Stunden am Tag erreichbar sind und Auskunft geben. Betroffene können sich telefonisch an die Rechtsmedizin wenden oder sich in einer Frauenberatungsstelle vor Ort beraten lassen.

Bei der Rechtsmedizin werden die potenziellen Beweisspuren bis zu 20 Jahre sicher verwahrt, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt gutachterlich für ein Strafverfahren ausgewertet werden können. Aber es gibt keine Verpflichtung, sie zu nutzen. Die betroffene Person entscheidet, ob und wann sie so weit ist. In diesem Kontext haben uns Fragen erreicht, auf die ich an dieser Stelle gerne noch einmal eingehen möchte:

Die Versichertenkarten können bei der Rechtsmedizin vorgezeigt werden, um nachzuweisen, dass man versichert ist, sie wird aber nicht zur Abrechnung mit der Krankenkasse genutzt, denn das Verfahren hat die Vorgabe, dass die Anonymität der versicherten Personen voll gewährleistet ist.

Der Einverständnisbogen wurde noch einmal umformuliert:

Um die Vertrauliche Spurensicherung zu nutzen, darf noch keine Anzeige gestellt worden sein – es ist aber ok, wenn es einen Kontakt zur Polizei gab, bei dem es nicht zur Anzeigestellung gekommen ist.

Und die Spurensicherungen im Rahmen von Anzeigen bei der Polizei und bei Ermittlungsverfahren laufen natürlich ganz normal weiter und werden nach wie vor von Polizei oder Staatsanwaltschaft beauftragt und finanziert.

Zu guter Letzt möchte ich noch einmal betonen, dass wir die Verträge mit den Krankenkassen nicht machen, um Geld zu sparen, sondern um das Angebot nachhaltig abzusichern: Das Land zahlt weiterhin zusätzlich zu den Kassen 465.000 Euro, um die ganze Angebotsstruktur zu gewährleisten und vor allem Verlässlichkeit für eine so wichtige Versorgungsstruktur zu schaffen.

Jasper Balke

Sprecher für Gesundheit, Pflege, Ehrenamt, Sport, Gesundheitswissenschaften, Medizinische Forschung und Lehre

Catharina Nies

Sprecherin für Migration, Flucht, Frauen, Gleichstellung, Familie, Kinder, Kita