Rede Organspenden rettet Leben – für die Widerspruchslösung

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 12 – Organspenden in Schleswig-Holstein – Bericht über die Einführung einer Widerspruchslösung

Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Organspende ist eines dieser Themen, über das viele Menschen eine Meinung haben – aber viel zu wenige eine Entscheidung. Und genau darum geht es, nicht um Druck, Drängen oder Verurteilungen, sondern um Aufmerksamkeit und Aufklärung.

Und wie wichtig das ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Ja, es gibt Fortschritte. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 985 postmortale Organspenden realisiert – ein Höchststand seit 2012. Das ist ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch so wichtig diese Entwicklung ist: Sie reicht bei Weitem nicht aus.

Denn gleichzeitig stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Spenderorgan. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, eine Familie mit Hoffnung und oft auch der bangen Frage: Reicht die Zeit?

Was besonders nachdenklich macht: Die Bereitschaft zur Organspende ist in der Bevölkerung hoch. Rund 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie grundsätzlich zur Organspende bereit wären. Und dennoch liegt die tatsächliche Spenderquote in Deutschland bei nur 11,8 Spenderinnen und Spendern pro eine Million Einwohner. Der EU-Durchschnitt liegt bei etwa 20. Länder wie Spanien, Belgien, Kroatien oder Österreich erreichen teils über 40 – alle mit der sogenannten Widerspruchslösung.

Denn es ist genauso, dass nämlich eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Diese hat aber ihre persönliche Entscheidung nicht festgehalten. Und das führt nicht nur zu dem Problem, dass wir zu wenige Spenderinnen und Spender finden, sondern verlagert diese Entscheidung meist unter hohem zeitlichen und auch emotionalen Druck auf Angehörige, die dann stellvertretend entscheiden müssen.

Deshalb hat Schleswig-Holstein richtigerweise die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung unterstützt, denn diese fördert die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema und führt zu einer Entlastung derer, die ansonsten für andere entscheiden müssen.

Trotzdem möchte ich ganz klar sagen: Das Recht jedes einzelnen Menschen, sich ohne Begründung für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt davon gänzlich vollständig unangetastet. Es ist enorm wichtig, dass bei so einer höchst individuellen Entscheidung kein Druck und auch keine Begründung für die eine oder andere Richtung gebraucht wird. Die Widerspruchslösung bedeutet nicht Zwang – sie bedeutet Einladung. Sie bringt die Entscheidung zu den Menschen, statt sie aufzuschieben oder anderen zu überlassen.

Denn, und das gehört, finde ich, zur Gesamtverantwortung eines jeden Einzelnen als Teil unserer solidarischen Gesellschaft dazu, dass jede und jeder sich mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft.

Diese Entscheidung soll und muss begleitet werden: durch verständliche Informationen, durch Aufklärung, durch Gespräche – etwa mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Genau das ist vorgesehen.

Ein Punkt – und der begegnet mir immer wieder in Gesprächen, zuletzt auch bei unserer Organspende-Info- und Tattoo-Aktion im Rahmen des Tags der Offenen Tür im Landtag, das ist die Sorge, man könnte im Ernstfall weniger medizinische Hilfe bekommen, wenn man als Organspenderin oder Organspender registriert ist.

Und diese Angst ist zwar absolut menschlich, aber sie ist genauso unbegründet. In Deutschland gilt ohne Einschränkung: Jede medizinische Behandlung hat immer das Ziel, Leben zu retten – völlig unabhängig von einer möglichen Organspendebereitschaft.

Erst wenn der Tod zweifelsfrei und nach strengsten medizinischen Kriterien festgestellt wurde, kann das Thema Organspende überhaupt relevant werden. Das sind zwei strikt getrennte Prozesse, mit unterschiedlichen Ärzteteams und aufwendigen Prozessen, in denen unabhängig voneinander ein Hirntod festgestellt werden muss.

Niemand wird schlechter oder anders behandelt, weil er oder sie die eine oder andere Entscheidung getroffen hat. Im Gegenteil: Organspende setzt immer voraus, dass zuvor alles medizinisch Mögliche getan wurde.

Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen braucht es aber auch gesellschaftliche Sichtbarkeit. So hat der Verein Junge Helden die Opt-Ink-Tattoo-Aktion ins Leben gerufen, die ich in meinem Wahlkreis, in Bad Segeberg und zuletzt auch im Landtag mitgestaltet habe. Dieses Opt-Ink-Tattoo – zwei Kreise, geteilt und verbunden – steht für die unverbindliche Bereitschaft zur Spende, ist aber vor allem eine schöne niedrigschwellige Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu erlangen und Gespräche und vielleicht sogar Entscheidungen anzustoßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Organspende ist kein Randthema. Sie ist ein Ausdruck von Solidarität, auch über den eigenen Tod hinaus. Organspenden retten Leben. Und sie beginnt mit einer einfachen Frage an uns selbst: Habe ich mich entschieden?

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Jasper Balke

Sprecher für Gesundheit, Pflege, Ehrenamt, Sport, Gesundheitswissenschaften, Medizinische Forschung und Lehre