Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerkstrategie berücksichtigen

Rede zu Protokoll gegeben!

TOP 26 – Biogasanlagen im Rahmen der Kraftwerkstrategie berücksichtigen

Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,

Gaskraftwerke können schnell einspringen, wenn das Stromnetz stabilisiert werden muss. Das ist übrigens etwas, was schon immer getan wurde. Flexible Kraftwerkskapazitäten sind also keine Notwendigkeit, die sich allein aus der Existenz der erneuerbaren Energien herleitet.

Ich habe als Ingenieurin in der Entwicklung eines Konzerns von Gaskraftwerken gearbeitet und daher weiß ich sehr genau, was die Bedeutung von Mittellast- und Spitzenlastkraftwerken ist. Die Stromproduktion durch Wind und Sonne schwankt durchaus und deshalb ist der Bedarf an flexiblen Kraftwerken größer als zuvor.

Laut einer Studie des Westfälischen Energieinstitutes ist der Spitzenlastbedarf mindestens 80 GW. Derzeit sind in Deutschland nur rund 36 GW Gaskraftwerke installiert. Deshalb zielt die Kraftwerksstrategie des Bundes darauf ab, die Menge an flexiblen Gaskraftwerken zu vergrößern. Zunächst sollen 10 GW Leistung dazu gebaut werden. Im Vergleich mit dem Bedarf erkennen wir, dass das aber nicht reicht. Und deshalb freuen wir uns, dass die Landesregierung, unsere Ideen so schnell aufgenommen hat und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen will, Biomassekraftwerke, die eine Flexibilisierungsoption sind, in die Kraftwerksstrategie aufzunehmen.

Schon jetzt stehen rund 6 GW Biomassekraftwerke zur Verfügung, und laut Expert*innenaussagen kann die Kapazität relativ schnell auf 12 GW ausgebaut werden. Das darf kein ungenutztes Potenzial bleiben!

Ich möchte hier auch nicht unerwähnt lassen, dass Biomassekraftwerke ihre Abwärme in kommunale Wärmenetze einspeisen können und deshalb eine nicht unerhebliche Rolle für Orte im ländlichen Raum spielen, bei denen ein Wärmenetz sinnvoll ist.

Es ist mir an dieser Stelle sehr wichtig zu betonen, dass die Biogasanlagen nur mit Reststoffen betrieben werden sollen und hierfür kein Anbau von Energiepflanzen stattfinden soll. Denn wertvolle landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und Flächen, die für Biodiversitätsmaßnahmen geeignet sind, wollen wir erhalten. Dafür soll sich die Landesregierung einsetzen.

Allein die Aufnahme von Biomassekraftwerken in die Kraftwerksstrategie wird nicht helfen. Es müssen auch regulatorische Hemmnisse abgebaut werden. Hier begrüßen wir, dass die Landesregierung sich für einen höheren Flexibilisierungszuschlag und für höhere Ausschreibungsmengen in den EEG-Biomasseausschreibungen einsetzen will.

Ähnlich wie bei den Ungerechtigkeiten bei den Netzentgelten gibt es auch bei Biomasse ein Nord-Süd-Gefälle. In den Ausschreibungen für Biogasanlagen gibt es nämlich für Süddeutschland einen Mindestanteil von Gebotszuschlägen. Diese Südquote ist abzuschaffen. Der Norden darf nicht länger benachteiligt werden.

Einen Wunsch möchte ich hier noch äußern, der nicht im Antrag steht, der sich aber aus der Besonderheit unseres Bundeslandes automatisch ergibt. Wir im Land zwischen den Meeren haben viel Windstrom, mit dem auch Wasserstoff hergestellt werden soll. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn auch eines der angedachten wasserstofffähigen Gaskraftwerke zu uns nach Schleswig-Holstein kommen würde, um netzdienliche Leistung anzubieten.

Vielen Dank!

Ulrike Täck

Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft