Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist pragmatisch ausgestaltet 

Zur heutigen (22.01.2025) Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes sagt die klimaschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck:

In der Anhörung hat sich klar gezeigt, dass es innerhalb der Anzuhörenden eine breite Mehrheit für die meisten Änderungen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes gibt. An einzelnen Stellen wurden sowohl Nachschärfungen als auch vereinfachte Umsetzungen erwünscht.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz setzt gleich mehrere Gesetze des Bundes über weite Strecken so um, dass der geringste, rechtlich mögliche Aufwand an Bürokratie entsteht. Bei der Wärmeplanung haben wir zudem eine Vielzahl von Ausnahmen für kleinere Kommunen neu eingeführt und den Planungsaufwand minimiert. Wir haben außerdem großen Gestaltungsspielraum für die Kommunen geschaffen, die sich für die Planung zusammenschließen oder die Wärmeplanung auf die Ebene des Amtes oder des Kreises übertragen können. Die kommunalen Landesverbände loben diese pragmatische Ausgestaltung des Gesetzes ausdrücklich.

Wenn die FDP allerdings die Umsetzung von Bundesrecht einer Koalition, der sie selbst angehört haben, als Planwirtschaft und verschärftes Heizungsgesetz betitelt, wird der Boden der sachlichen Auseinandersetzung klar verlassen. Wer den Gesetzentwurf gelesen hat weiß, dass dieser keine Anschärfungen bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes vorsieht. Dass der Vertreter der FDP diesen Sachverhalt erst in der Ausschusssitzung verstanden und zugestanden hat, ändert daran nichts. Es wäre besser gewesen, die Pressemitteilung der FDP nochmal zu überarbeiten. Denn sie hat mit Sachpolitik oder dem tatsächlichen Energiewende- und Klimaschutzgesetz nichts zu tun – aber umso mehr mit Wahlkampfgetöse.

Nelly Waldeck

Sprecherin für Mobilität, Klimaschutz, Schifffahrt, Digitales, Netzpolitik, Soziales, Jugend und Antidiskriminierung