Das Landesblindengeld wird erhöht 13. Dezember 2024 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 23 – Erhöhung des Landesblindengeldes Dazu sagt die inklusionspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben: Sehr geehrte Damen und Herren, als ich mich auf die Rede heute vorbereiten wollte, habe ich nach einem Einstiegszitat gesucht. Irgendetwas zu kleinen Schritten, die einen ans Ziel bringen. Ich habe alle Vorschläge dann verworfen. Vermutlich, weil ich mir nicht sicher bin, ob dieser kleine Schritt zur Anhebung des Landesblindengeldes nun eigentlich zu feiern ist oder nicht. Denn natürlich war die Erwartungshaltung derjenigen, die auf diese Hilfe angewiesen sind, um die täglichen Hindernisse im Alltag zu überwinden, eine andere. Und das aus nachvollziehbaren Gründen. Natürlich möchten die blinden Menschen in Schleswig-Holstein nicht weniger gut unterstützt werden als Blinde in anderen Bundesländern. Und ja, die UN-Behindertenrechtskonvention, die wir gerade gefeiert haben, gebietet uns Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen und Menschen mit Behinderungen die dafür erforderliche Unterstützung zu gewähren. Und diesem Ziel dienen natürlich die Nachteilsausgleiche für blinde, seebehinderte, gehörlose, schwerhörige Menschen und andere. Schleswig-Holstein hat da Nachholbedarf. Aber wir haben auch eine mehr als angespannte Haushaltslage. Und doch: Wir gehen einen Schritt und passen das Landesblindengeld an, um 25 Euro im Monat. Angesichts der erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen und der notwendigen Einsparerfordernissen ist das eine gute Nachricht. Das Landesblindengeld wird nicht gekürzt, sondern erhöht. Und das ist gut so. Die Opposition kann mehr fordern, natürlich. Kann sie immer und das soll sie auch. Aber für uns als regierungstragende Fraktionen sieht es eben anders aus. Da müssen verschiedenste Ansprüche und manchmal auch Interessen unter einen Hut gebracht werden. Und dieser Hut ist dank der Leitplanken, zwischen denen wir uns befinden, auch nur begrenzt dehnbar. Natürlich wäre es absolut berechtigt, den Kreis der Menschen, die einen Nachteilsausgleich aus Landesmitteln bekommen, auszuweiten. Beispielsweise auf gehörlose Menschen. Das ist aktuell nicht möglich. Aber es ist gut, dass wir die Teilhabemöglichkeiten für Gehörlose ein bisschen erleichtern können, indem wir die Bezahlung der Dolmetschenden anheben. Ohne die Dolmetschenden wären viele Gespräche, viele politische Veranstaltungen, viel Teilhabe nicht möglich. Die Liste der Dinge, die wir tun müssten, ist noch sehr lang. Heute gehen wir einen kleinen Schritt. Aber ich verspreche Ihnen, wir werden nicht stehenbleiben, sondern Schritt für Schritt auch weiter gehen. Vielen Dank! Eka von Kalben Landtagsvizepräsidentin Sprecherin für Europa, Religion und Inklusion Webseite von Eka von Kalben Eka von Kalben auf Instagram Eka von Kalben auf Facebook X LinkedIn E-Mail an Eka von Kalben Mehr erfahren