Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 13 – Abschaffung der „Roten Gebiete“ – mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau für die Landwirtschaft
Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,
ich weiß nicht, ob es einen Eintrag im Guinnessbuch der Rekorde für den kürzesten Landtagsantrag gibt. Die FDP hätte mit diesem Antrag sicherlich gute Chancen.
Doch Spaß beiseite, es ist ein ernstzunehmendes Thema, um das es hier geht. Nicht zuletzt geht es auch um den Schutz der Gewässer und unseres Trinkwassers. Und es geht um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für landwirtschaftliche Betriebe. Als lange praktizierender Landwirt ist mir bewusst, wie wichtig klare Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit in der Politik und Planungssicherheit für die Betriebe sind.
In Bezug auf die Düngegesetzgebung ist das leider nicht gegeben. Das ist für mich schwer nachvollziehbar. Denn es ist eigentlich seit langem klar, in welche Richtung es gehen müsste. Das Damoklesschwert Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie schwebt über dem Land seit etlichen Jahren. Die Empfehlungen der Expert*innen sind eindeutig.
Wir brauchen eine Bilanzierung der Nährstoffe, die in den Betrieb reingehen, abzüglich derer, die den Betrieb wieder verlassen. Auch bekannt unter dem Namen Hoftor-Bilanz. Der Aufwand für die Betriebe hielte sich in Grenzen. Die Daten sind aus der Buchführung leicht abzuleiten. Das Bürokratie-Argument ist hier nur ein vorgeschobenes.
Und auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat die Nährstoffbilanzierung empfohlen. Da saß doch die Landwirtschaft mit am Tisch. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, wie auch schon bei meiner letzten Rede zu diesem Thema, noch einmal aus dem Papier von November 2024: „Die ZKL empfiehlt daher die Weiterentwicklung einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung – im Sinne einer Hoftorbilanz.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung die Notwendigkeit klarer und strengerer Düngeanforderungen zum Schutz von Wasser und Gemeinwohl ausdrücklich betont. Es hat also keineswegs im Sinn gehabt, die roten Gebiete ersatzlos abzuschaffen, wie es die FDP vorschlägt.
Es besteht hier dringender Handlungsbedarf. Der Ball liegt jetzt beim Bund, genauer gesagt, beim Bundeslandwirtschaftsminister. Von seiner Seite würde ich mir ein zügigeres Handeln wünschen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, das Agrarrechtsexpert*innen uns prognostizieren, dass der EU-Kommission allmählich die Geduld ausgeht und sie bezüglich Vertragsverletzung bald Nägeln mit Köpfen machen wird.
Was muss also passieren? Die Ausweisung der roten Gebiete durch die Länder muss zügig auf rechtssichere Füße gestellt werden. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung nicht materiellrechtlich beanstandet, also von der Sache her, sondern aus formalrechtlichen Gründen. Die Voraussetzung für eine verursachergerechte Handhabung ist zu schaffen. Das wäre nämlich die oben genannte Nährstoffbilanzierung. Es ist, laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 8. Oktober 2025, ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzulegen.
Zum zweiten Punkt, der mir besonders wichtig ist: Es ist nicht im Sinne des Verursacherprinzips, wenn Landwirt*innen, die gewässerschonend wirtschaften, quasi mitbestraft werden für ihre Berufskolleg*innen, die über den Bedarf düngen und für die hohen Nitratgehalte in den Brunnen verantwortlich sind. Hier scheut man sich offenbar, dies offenzulegen. Doch das wäre aus meiner Sicht falsch verstandene Solidarität.
Ich bedanke mich fürs Zuhören und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Dirk Kock-Rohwer
Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch und Minderheiten
