Diese Reform ist nicht perfekt, aber sie ist allemal besser als keine Reform

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 24 – Bericht zu den Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein

Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein geht es nicht gut. Viele schreiben rote Zahlen, einige Kliniken müssen Insolvenz anmelden. Kommunale Häuser werden an private Investoren verkauft. Angebote werden eingeschränkt, gerade in der Geburtshilfe. Betten und Abteilungen können vorübergehend nicht betrieben werden, weil zu wenig Personal da ist. Wir haben in Deutschland im stationären Bereich einen Mangel an Personal und zu wenig Geld im System. Gleichzeitig leisten wir uns viele Kliniken und viele Betten, die nicht immer ausgelastet sind.

Wenn wir uns mit unserem Lieblingsnachbarn Dänemark vergleichen, dann zeigt sich ein erstaunliches Bild: In Schleswig-Holstein leben ca. 2,9 Millionen Menschen, in Dänemark rund 5,9 Millionen, also mehr oder minder doppelt so viele. Unser nördlicher Nachbar hat seine 100 Krankenhäuser im Jahr 1999 auf aktuell nur noch 32 reduziert. Angestrebt wird eine Versorgungquote von 300.000 Einwohner*innen pro Krankenhaus. InDeutschland kommen im Vergleich auf eine Klinik rechnerisch ca. 42.500 Menschen. Trotzdem ist die Zufriedenheit der Patient*innen in Deutschland nicht besser und in Dänemark nicht schlechter geworden.

So sehr es nachvollziehbar ist, dass jeder und jede es gut findet, wenn die Wege kurz sind und sich das nächste Krankenhaus um die Ecke befindet und obwohl ich davon überzeugt bin, dass die Genesung sehr stark auch von der Fürsorge der Angehörigen abhängig ist, so muss ich doch auch sagen: Die Wohnortnähe vom Krankenhaus ist nicht immer ein Garant für Qualität. Ich kann verstehen, wenn sich Kranke lieber in einemzertifizierten Zentrum einer Herz-OP unterziehen, in dem Operateur*innen diesen Eingriff täglich machen und nicht in einer Klinik mit kleiner Kardiologie und nur einer OP pro Woche.

Und auch nicht jeder Eingriff ist ein Notfall. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um steuerbare, sogenannte elektive Eingriffe. Wir müssen bei der Krankenhausplanung stark unterscheiden zwischen Notfallmedizin, Grundversorgung und spezialisierter Versorgung. Und genau das tut die Reform. Mit einer besseren Bezahlung der Grundversorgung, was wir hier immer gefordert haben. Und sie ermöglicht an kleinen Standorten mit der Option des Level-1i-Modells Einrichtungen als Brücke zur ambulanten Versorgung. Das finde ich gut, gerade wenn wir in der sektorenübergreifenden Versorgung weiterkommen wollen.

Die Krankenhausreform ist ein Mammutprojekt und weil das so ist, kann nicht alles mit dem ersten Wurf optimal geregelt sein. Natürlich gibt es Kritik und natürlich werden wir auch nachbessern müssen, wenn die Reform in der Praxis umgesetzt wird. Ich möchte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und ihrem Staatssekretär Oliver Grundei ausdrücklich insbesondere für ihren Einsatz in der Gesundheitsminister*innenkonferenz danken. Sie haben sich hervorragend für die Interessen unseres Landes im Reformprozess eingesetzt. Und das war nicht immer leicht, wie sie berichteten.

Aber es ist ja auch nicht so, dass keine der von den Ländern geforderten Anregungen aufgenommen worden wären. Im laufenden Verfahren, das seine Tücken und Unzulänglichkeiten hatte, sind sehr wohl Punkte, die den Ländern wichtig waren, aufgenommen worden. Auch noch über die Fraktionen im Bundestag. Aber eben nicht alle.

Diese Reform ist nicht perfekt, aber sie ist allemal besser für die Krankenhäuser als keine Reform. Krankenhäuser gehen nicht wegen dieser Reform pleite, sondern aufgrund der vorherigen Finanzierung. Mit dem Krankenhausgesetz gibt es acht Milliarden Euro mehr für die Krankenhäuser, drei Milliarden Euro jährlich. Das Geld wird gebraucht, und zwar lieber heute als morgen. Käme das Gesetz nicht, würden diese zusätzlichen finanziellen Mittel nicht kommen!

Schleswig-Holstein hat sich im Bundesrat bei der Entscheidung über einen Vermittlungsausschuss enthalten. Das ist das normale Vorgehen, wenn sich die Koalitionspartner nicht einig sind. So ist es in der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Wir Grünen teilen die Nachbesserungsforderungen unserer Ministerin. Wir waren nur deutlich skeptischer, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss kommen würde. Und deshalb haben wir uns gegen eine Anrufung entschieden, um die finanzielle Finanzierungsreform ins Laufen zu bekommen, denn darauf warten alle Krankenhäuser im Land.

Die Ministerin hat sich für unser Land und unsere Krankenhauslandschaft stark gemacht. Dafür danken wir ihr.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Eka von Kalben

Landtagsvizepräsidentin

Sprecherin für Europa, Religion und Inklusion