Diskriminierung ist inakzeptabel

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein

Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

Sehr geehrtes Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren

vielen Dank für diesen Gesetzentwurf. Unsere Haltung wird alle wenig überraschen. Wir haben uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode deutlich dafür ausgesprochen, dass aus unserer Sicht ein solches Gesetz auch Schleswig-Holstein gut zu Gesicht stünde. Und vielleicht ist nun auch ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, die Notwendigkeit für ein solches Gesetz in Schleswig-Holstein erneut zu diskutieren.

Die Debatte zur Einführung in Berlin war enorm aufgeladen, Gewerkschaften protestierten, die FDP in Schleswig-Holstein bat die Innenministerin zu prüfen, ob wir unsere Polizei überhaupt noch schadlos zu Einsätzen nach Berlin schicken könnten. Eine Klagewelle wurde befürchtet. Gelegenheit, nun mit etwas Abstand, die Fakten nüchtern zu prüfen und die Standpunkte zu klären.

Weder ist die befürchtete Klagewelle eingetreten, noch hat die Vermutungsregelung die Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Wir haben mit dieser Koalition eine klare und verlässliche Haltung: Diskriminierung ist inakzeptabel. Ich zitiere aus unserem Koalitionsvertrag:

 „Wir setzen uns für eine gleichberechtigte, inklusive, vielfältige und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein.“

Wir haben uns auch darauf geeinigt, dem konkrete politische Maßnahmen folgen zu lassen und es nicht bei Worten zu belassen. Dafür haben wir auch konkrete Projekte vereinbart, zum Beispiel für die Aus- und Fortbildung in der Justiz, Polizei und Schule oder auch ganz aktuell mit unserem 10-Punkte-Plan gegen Antisemitismus.

Es ist nicht zuletzt unserer heutigen Sozialministerin Aminata Touré zu verdanken, mit welcher Deutlich- und Nachdrücklichkeit diese Themen auf der politischen Agenda in Schleswig-Holstein stehen und ich bin froh, mit welcher Klarheit unser Koalitionspartner insbesondere auch die Innenministerin diese Haltung teilt und unterstützt.

Wir haben daher auch ein klares Bekenntnis im Koalitionsausschuss beschlossen, dass sich die öffentliche Verwaltung gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt und vereinbart, dass wir prüfen werden, ob sich die öffentliche Verwaltung beim Erkennen, Melden und Sanktionieren von Diskriminierungen noch besser aufstellen kann.

Das ist also Schritt Eins: Defizite für Schleswig-Holstein identifizieren. Schritt 2 wird dann sein, die Defizite mit rechtlichen Regeln zu hinterlegen. Ob das dann ein Copy-paste vom Berliner Gesetz sein wird, so wie die Kolleg*innen vom SSW es nun vorgelegt haben und das auch mit einer Ombudsstelle hinterlegt ist, werden wir sehen.

Wir haben das große Glück mit unserer Bürgerbeauftragten bereits eine engagierte Antidiskriminierungsstelle in unserem Land zu haben, die auch Fällen nachgeht, die nicht unter den direkten Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fallen.

Sie hat diese Fälle in ihrem Bericht dargestellt und auch rechtliche Defizite benannt. Beides sollten wir uns in diesem Zusammenhang genau ansehen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank!

Eka von Kalben

Landtagsvizepräsidentin

Sprecherin für Europa, Religion und Inklusion