Ein Signal in die falsche Richtung

Zur Berichterstattung im Bauernblatt bezüglich der Äußerungen der Ministerin Cornelia Schmachtenberg beim Blunk-Insidertag, eine Gülleausbringung auf gefrorenem Boden sei zulässig, wenn der Boden im Laufe des Tages auftaue, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:

„Diese Aussage entspricht nicht unserer Rechtsauffassung. Aus gutem Grund ist auf gefrorenem Boden laut Düngeverordnung eine Gülleausbringung nicht zulässig, da die Gefahr des Nährstoffeintrags in Gewässer besteht und dies den Zielen des Gewässerschutzes entgegensteht. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Interpretation der Düngeverordnung, wie sie die Ministerin jetzt geliefert hat, mit EU-Recht vereinbar ist. Dadurch wird in Zeiten bereits rechtsunsicherer Abgrenzung der roten Gebiete zusätzlich Rechtsunsicherheit geschaffen und der Landwirtschaft damit einen Bärendienst erwiesen.

Wir brauchen keine Aufweichung von Standards, sondern eine Stärkung des Gewässerschutzes. Dazu ist auch das Düngerecht auf Bundesebene dringend nachzubessern. Immer noch ist die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens mit in der Folge hohen Strafzahlungen nicht abgewendet. Ohne eine verpflichtende betriebliche Nähstoffbilanzierung können die Vorgaben des Gewässerschutzes nicht eingehalten werden. Auch die von den Bäuer*innen eingeforderte Verursachergerechtigkeit wird aktuell nicht erzielt. Im Rahmen des Ostseeaktionsprogramms haben sich die Akteure im Konsens auf Maßnahmen verständigt. Das ist gut so, weil wir endlich die Einträge wirksam reduzieren müssen. Die jetzige Ankündigung der Ministerin konterkariert diesen Konsens und setzt ein Signal in die falsche Richtung.“

Silke Backsen

stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, Meeresschutz, Tourismus